Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 27. Juni 2024 | Teil römisch drei |
105. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Lau Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Niederlande am 13. Juni 2024 die Anwendung des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2024,) auf Curaçao erstreckt.
Edtstadler