BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 27. Juni 2024

Teil römisch drei

102. Kundmachung:

Berichtigung der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995

102. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Berichtigung der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen musste die englische, französische und spanische Sprachfassung der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2000,, berichtigt werden.

Demnach wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2000, wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 erster Satz des neu eingefügten Artikels 4A ist in der authentischen englischen Sprachfassung die Wortfolge „under Article 1 (i) (a)“ durch „under Article 1, paragraph 1 (a)“ zu ersetzen.

Edtstadler