BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 20. April 2023

Teil römisch eins

32. Bundesgesetz:

Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes und des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Ausschussbericht 1993 Sitzung 205,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11217 Sitzung 952,, )

32. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes

Das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach dem Paragraph 4, wird folgender Paragraph 4 a, samt Überschrift angefügt:

„Weiterer Wohnkostenzuschuss

Paragraph 4 a,

  1. Absatz eins,Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen weiteren einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 225 Millionen Euro.
  2. Absatz 2,Der Zweckzuschuss ist von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln ab April 2023 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohnkosten (Wohnkostenzuschüsse) zu verwenden.
  3. Absatz 3,Der Zuschuss wird vom Bund an die Länder im Juni 2023 überwiesen.
  4. Absatz 4,Die Bestimmungen des Paragraph eins, Absatz 3,, Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz 2 und 3, Paragraph 3 a und Paragraph 4, sind anzuwenden.“

Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Text des Paragraph 6, enthält die Absatzbezeichnung „(1)“. Nach dem neuen Paragraph 6, Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Paragraph 4 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2023, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Artikel 2
Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes – LWA-G

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz-LWA-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 14 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird folgender Absatz 2b angefügt:

  1. Absatz 2 b,Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 25 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Absatz eins, Ziffer eins, zusätzlich zur Verfügung gestellt.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 8, wird folgender Absatz 3 angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph eins, Absatz 2 b, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2023, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Van der Bellen

Nehammer