BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 22. März 2023

Teil römisch eins

22. Bundesgesetz:

Änderung des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 3095/A Ausschussbericht 1953 Sitzung 202,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11188 Sitzung 951,, )

 

[CELEX-Nr.: 32012L0027, 32018L2002]

22. Bundesgesetz, mit dem das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 827 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, wird der Beistrich gestrichen und folgende Wortfolge angefügt:

„samt Erklärung über die zugrundeliegende Ermittlungs- und Berechnungsmethode und deren Kosten,“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 18, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Die Informationen über die Abrechnungen gemäß Absatz eins und – soweit verfügbar – die historischen Verbrauchs- oder Ablesewerte sind auf Anweisung des Abnehmers kostenlos an einen von ihm genannten Dritten zu übersenden.“

Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 29, Absatz eins e, wird folgender Absatz eins f, eingefügt:

  1. Absatz eins f,Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6 und Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2023, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Van der Bellen

Nehammer