Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 18. April 2023 | Teil römisch zwei |
96. Bekanntmachung: | Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In dem Text der Bekanntmachung wird die Wendung „Anlagen 1 bis 3“ durch die Wendung „Anlagen 1 bis 4“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildende Anlage 4 wird nach Anlage 3 angefügt.
Polaschek