BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 21. Februar 2023

Teil II

49. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Nordbrücke

49. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der A 221 Nordbrücke im Zuge der A 22 Donauufer Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Nordbrücke)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2022,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der A 221 Nordbrücke festgelegt:

  1. Ziffer eins
    der Abschnitt zwischen km 0,00 und km 0,63 der Richtungsfahrbahn Knoten Floridsdorf und
  2. Ziffer 2
               der Abschnitt von km 0,62 bis km 0,02 (Rampe A 22 R57) der Richtungsfahrbahn Knoten Nordbrücke .

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Gewessler