BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 22. Dezember 2023

Teil römisch zwei

415. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes

415. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2022,, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:

“Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes”

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 13, Absatz eins, wird die Wortfolge „Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 13, Absatz 2, wird die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Paragraph 16, samt Überschrift entfällt.

Kocher    Brunner