Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 10. Februar 2023 | Teil II |
40. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2023 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2021,, wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2022, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2022,, wird aufgehoben.
Gewessler