Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 6. September 2023 | Teil II |
261. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel – Hieflertunnel 2023 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2023,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Gewessler