BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 6. September 2023

Teil II

261. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel – Hieflertunnel 2023

261. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2023 im Abschnitt Ofenauertunnel – Hieflertunnel der A 10 Tauern Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel – Hieflertunnel 2023)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 29,43 und km 33,22 sowie
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 33,46 und km 29,61.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Gewessler