BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 30. August 2023

Teil römisch zwei

253. Bekanntmachung:

Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (inklusive dem Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) und dem Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) und ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen

253. Änderung der Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (inklusive dem Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) und dem Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) und ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (inklusive dem Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) und dem Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) und ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:

„Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (inklusive dem Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige), dem Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) und dem Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) und ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, wird in der Ziffer 11, nach dem Ausdruck „Anlage 11“ ein Beistrich angefügt und folgende Ziffer 12, angefügt:

  1. Ziffer 12
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

Anlage 12

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, wird nach Ziffer 14, folgende Ziffer 15, angefügt:

  1. Ziffer 15
    Anlage 12 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2023, wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 bekannt gemacht.“

Novellierungsanordnung 4, Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildende Anlage 12 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) wird nach der Anlage 11 angefügt.

Polaschek