Anlage B/m2

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

 

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

 

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

 

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

 

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

 

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

 

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

 

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

 

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

 

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

 

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

 

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

 

Musikkunde5)

mindestens 25

römisch drei

 

Bewegung und Sport

mindestens 6

(römisch vier a)

 

Gesamtwochenstundenzahl

123-131

 

 

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

9. Kl.

Religion/Ethik6)

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

2

3

2

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

2

8

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

2

1

7

(römisch drei)

Mathematik

3

2

2

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

römisch drei

Chemie

2

2

4

(römisch drei)

Physik

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

2

römisch zwei

Musikkunde7)

5

5

5

5

5

25

römisch drei

Bewegung und Sport

2

2

2

6

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenanzahl

27

26

26

26

26

131

 

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände8)……………………..

x9)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x10)

 

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A/m3 ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielsetzungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium und folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe:

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

10. Semester

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

10. Semester

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8 Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

MUSIKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.

Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik(Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse)

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.

Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.

Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.

Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.

Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.

Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“, „Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, Erfassen, Lesen und Notieren

Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen

Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      einander zuhören
    • Strichaufzählung
      dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
    • Strichaufzählung
      unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
    • Strichaufzählung
      gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
    • Strichaufzählung
      Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
    • Strichaufzählung
      sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
    • Strichaufzählung
      mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  2. Litera b
    Personale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
    • Strichaufzählung
      Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
    • Strichaufzählung
      Eigeninitiative entwickeln
    • Strichaufzählung
      sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
    • Strichaufzählung
      selbstständig und eigenverantwortlich üben
    • Strichaufzählung
      sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
    • Strichaufzählung
      die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
    • Strichaufzählung
      künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
    • Strichaufzählung
      Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
    • Strichaufzählung
      Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
  3. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
    • Strichaufzählung
      gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
    • Strichaufzählung
      Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
    • Strichaufzählung
      Stimme und Instrument differenziert einsetzen
    • Strichaufzählung
      sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
    • Strichaufzählung
      eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  4. Litera d
    Methodenkompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
    • Strichaufzählung
      Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Technologien und Medien nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der jeweiligen Semesters/Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert.

Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Tonsysteme, Intervalle und Akkorde erkennen und umsetzen (zB singen, spielen, mit der Stimmgabel angeben etc.)
    • Strichaufzählung
      Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
    • Strichaufzählung
      gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen

Inhalte:

Musikrezeption:

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:

Inhalte:

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: , siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

10. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

Inhalte:

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

1  In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig; 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2  Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3  Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4  Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5  Typenbildender Pflichtgegenstand.

6  Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

7  Typenbildender Pflichtgegenstand.

8  Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

9  Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

10  Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.