Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. Juni 2023 | Teil II |
199. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2022,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden, im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitte der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergunnel 2016, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2016,, wird aufgehoben.
Gewessler