BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 27. Juni 2023

Teil II

199. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023

199. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2023 im Abschnitt Gmünd-Spittal/Millstätter See der A 10 Tauern Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2022,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden, im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitte der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 136,20 und km 138,53, sowie
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 138,38 und km 136,30.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Paragraph 3,

Die Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergunnel 2016, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2016,, wird aufgehoben.

Gewessler