Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. Juni 2023 | Teil III |
97. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2023,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Griechenland | 25. April 2023 | |
Schweden | 6. April 2023 | |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Griechenland eine Erklärung nach Artikel 16, Absatz 4, des Übereinkommens abgegeben sowie mitgeteilt, dass es aus organisatorischen Gründen mit der Anwendung von Artikel 5, dieses Übereinkommens am 1. Jänner 2024 beginnen wird.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 218].