Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 8. Mai 2023 | Teil römisch drei |
76. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger |
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Saudi-Arabien am 4. April 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2019,) hinterlegt.
Edtstadler