BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 20. Jänner 2023

Teil römisch drei

6. Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 960 Ausschussbericht 1149 Sitzung 131. Bundesrat:, Ausschussbericht 10779 Sitzung 934.)

6.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

[Abänderungsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abänderungsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Protokolls wurden am 10. Februar bzw. 20. Dezember 2022 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. März 2023 in Kraft.

Nehammer