BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 27. April 2023

Teil römisch drei

59. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

59. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Finnland am 24. März 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2023,) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch die Bestimmung des Artikel 25, Absatz 4, des Übereinkommens hinsichtlich der in Artikel 25, Absatz eins, Litera a, genannten Aufhebung der Adoption von Kindern nicht gebunden zu erachten. Überdies hat Finnland am gleichen Tag die in den Artikel 31, und 32 des Übereinkommens vorgesehenen Erklärungen abgegeben.

Edtstadler