Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 29. März 2023 | Teil römisch drei |
54. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Amtssitzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 20, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 23. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2023 in Kraft.
Edtstadler