Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 29. März 2023 | Teil römisch drei |
52. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. März 2023 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2022,) auf die Insel Man erklärt; die anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 4, Absatz 5, des Übereinkommens am 11. Juni 2013 abgegebene Erklärung1 wurde dabei ebenfalls auf die Insel Man erstreckt.
Die Erklärung wurde mit 1. März 2023 wirksam.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 177/2013.