Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 13. März 2023 | Teil römisch drei |
35. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 4. Jänner 2023 ihre Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2023,) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen nach Artikel 31 und 32 des Übereinkommens abgegeben.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Luxemburg1 am 20. Februar 2023 die in den Artikel 31 und 32 des Übereinkommens vorgesehenen Erklärungen abgegeben.
Edtstadler
1 Ratifikation kundgemacht in BGBl. III Nr. 57/2022.