Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 10. Jänner 2023 | Teil römisch drei |
3. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Cabo Verde am 20. Dezember 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2022,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kolumbien1 am 7. September 2022 eine Erklärung gemäß Artikel 31, des Übereinkommens abgegeben.
Edtstadler
1 Ratifikation kundgemacht in BGBl. III Nr. 144/2013.