BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 11. Dezember 2023

Teil römisch drei

207. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

207. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 7. April 2017 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2016,) hinterlegt.

Österreich hat gegen die Erklärung Pakistans1 zum Übereinkommen am 14. April 2003 einen Einspruch2 erhoben.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 185/2005.

2  Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.9].