Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 11. Dezember 2023 | Teil römisch drei |
207. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 7. April 2017 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2016,) hinterlegt.
Österreich hat gegen die Erklärung Pakistans1 zum Übereinkommen am 14. April 2003 einen Einspruch2 erhoben.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 185/2005.
2 Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.9].