BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 11. Dezember 2023

Teil römisch drei

205. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken

205. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken

Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Nordmazedonien das Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2022,) ratifiziert und dabei gemäß Artikel 16, Absatz 2, angegeben, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen für die Artikel 7, 8, 9, Absatz eins und 10 bis 13 von Teil römisch zwei dieses Übereinkommens zu übernehmen.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 3, für Nordmazedonien mit 20. Oktober 2024 in Kraft.

Edtstadler