Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 14. November 2023 | Teil römisch drei |
172. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll römisch vier) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 21. September 2023 seine Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll römisch vier) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2019,) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,), gebunden zu sein.
Edtstadler