BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 12. September 2023

Teil römisch drei

145. Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1847 Ausschussbericht 1990 Sitzung 205. Bundesrat:, Ausschussbericht 11219 Sitzung 952.)

145.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt:

Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung1

[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in deutschsprachiger Übersetzung

(konsolidiert) siehe Anlagen]

[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in englischer Sprache (konsolidiert) siehe

Anlagen]

Die Änderung der Vorbehalte und Notifikationen gemäß Artikel 29, Absatz 5, des Übereinkommens wurde am 28. August 2023 gegenüber dem Generalsekretär der OECD notifiziert.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 93/2018.