Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 12. September 2023 | Teil römisch drei |
145. Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1847 Ausschussbericht 1990 Sitzung 205. Bundesrat:, Ausschussbericht 11219 Sitzung 952.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt:
[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in deutschsprachiger Übersetzung
(konsolidiert) siehe Anlagen]
[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in englischer Sprache (konsolidiert) siehe
Anlagen]
Die Änderung der Vorbehalte und Notifikationen gemäß Artikel 29, Absatz 5, des Übereinkommens wurde am 28. August 2023 gegenüber dem Generalsekretär der OECD notifiziert.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 93/2018.