Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 24. Juli 2023 | Teil römisch drei |
118. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Aserbaidschan am 7. Juli 2023 die Bezeichnung seiner gemäß Artikel 12, des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 2020,) zuständigen Behörde in „Büro des Generalstaatsanwalts“ geändert.
Edtstadler