Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Juli 2022 | Teil römisch eins |
99. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2022 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1511 Ausschussbericht 1588 Sitzung 168,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 2 730 000 EUR.
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Nehammer