Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 17. März 2022 | Teil I |
19. Bundesgesetz: | Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 |
(NR: GP römisch XXVII IA 2216/A AB 1337 S. 143. BR: AB 10910 S. 938.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Mutterschutzgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1979,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 212 aus 2021,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2 a, Absatz 2, entfällt der Punkt am Ende der Ziffer 11.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 3 a, Absatz eins, und 9 wird jeweils die Wortfolge „31. März 2022“ durch die Wortfolge „30. Juni 2022“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 3 a, entfällt der Absatz 4,
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 3 a, Absatz 5, entfällt die Wortfolge „die Dienstnehmerin keinen vollständigen Impfschutz aufweist und“.
Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 3 a, Absatz 6, wird die Wortfolge „Abs. 1 bis 5“ durch die Wortfolge „Abs. 1 bis 3 und 5“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 3 a, Absatz 7, wird die Wortfolge „Abs. 1 bis 4“ durch die Wortfolge „Abs. 1 bis 3“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 3 a, Absatz 9, erster Satz wird die Wortfolge „Abs. 1 bis 8 und 10“ durch die Wortfolge „Abs. 1 bis 3, 5 bis 8 und 10“ ersetzt. Im zweiten Satz wird die Wortfolge „Abs. 1 bis 6“ durch die Wortfolge „Abs. 1 bis 3, 5 und 6“ ersetzt.
Van der Bellen
Nehammer