Das Gebiet des Königreichs Norwegen
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten.
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen