Anlage 1

Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich
A. Gebiete der Europäischen Union

Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten.

B. Gebiete des EWR

  1. Ziffer eins
    Das Gebiet des Königreichs Norwegen
  2. Ziffer 2
    Das Gebiet von Island*

*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen

C. Gebiete mit besonderen Verträgen

  1. Ziffer eins
    Das Gebiet von Andorra
  2. Ziffer 2
    Das Gebiet der Färöer Inseln
  3. Ziffer 3
    Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein
  4. Ziffer 4
    Das Gebiet von San Marino
  5. Ziffer 5
    Das Gebiet von Nordirland
  6. Ziffer 6
    Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft