Anlage C ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLAN-BESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, UNTERRICHTSORGANISATION, UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DEN BAUHANDWERKERSCHULEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschulen für Berufstätige dienen im Sinne des Paragraph 59, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule zur

  1. Litera a
    Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, um sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen;
  2. Litera b
    Befähigung, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung tätig zu werden;
  3. Litera c
    Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige die im Folgenden genannten Kompetenzen:

römisch II. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die aktuellen kollektivvertraglichen Anforderungen für die Einstufung als gehobene Führungskraft ähnlich einer Polierin oder einem Polier.

Die 6-semestrige Bauhandwerkerschule für Berufstätige wird geblockt in Form von drei Doppelsemestern geführt.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht im 5. und 6. Semester zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise wie der Digitalisierung und der Automatisation sowie dem vernetzten, kreativen, situativen und lösungsorientierten Denken Rechnung tragen. Die Bauhandwerkerschule für Berufstätige ist eine bautechnische Ausbildung, die bereits (im Vorfeld) erworbene fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden in der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch den fachpraktischen Unterricht in besonderer Weise vertieft.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, als Schnittstelle zwischen Planung und Bauaufsicht einerseits und den Ausführenden auf der Baustelle andererseits zu fungieren. Darin sind Fähigkeiten der Personalführung, der Baustellenorganisation sowie der Qualitätssicherung und Vertragserfüllung enthalten. Darüber hinaus sind sie zum Umgang mit den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Baustelle befähigt. Sie sind in der Lage kreative Lösungen in wechselnden Systemen für komplexe Anforderungen anzubieten und Entscheidungen im Ablauf von Bauvorhaben unter Beachtung der ganzheitlichen und nachhaltigen Grundsätze zu treffen.

CLUSTER

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

1. Allgemein

Die im Cluster „Allgemein“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für eine Tätigkeit im mittleren Management des Bauwesens notwendigen kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.

2. Organisation

Die im Cluster „Organisation“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für organisatorische Tätigkeiten im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

3. Konstruktion

Die im Cluster „Konstruktion“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für das konstruktive Verständnis im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

4. Planung

Die im Cluster „Planung“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für die Interpretation und Erstellung von Planunterlagen im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE CLUSTER – 1. Allgemein DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie das fachliche Wissen der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Im Bereich Algebra, Geometrie und Analysis, im Bereich Algebra, Geometrie und Statistik und im Bereich Analysis können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden. Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren. Sie sind in der Lage die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit zu erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einzusetzen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzten Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können die Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie kennen die Grundbegriffe der Datensicherheit und können das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen. Sie sind in der Lage die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden und grundlegende Zugriffsschutzmechanismen zu erklären bzw. exemplarisch einzurichten. Sie können digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

ANGEWANDTE GEOMETRIE

Im Bereich Geometrische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Im Bereich Baugeometrie können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen sowie die enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.

GRUNDLAGEN DER BAUPHYSIK UND BAUCHEMIE

Im Bereich Bauphysik und Bauchemie können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.

CLUSTER – 2. Organisation WIRTSCHAFT UND RECHT

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Entrepreneurship können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern, Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.

Im Bereich Personalentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Personalentwicklungsmaßnahmen treffen und kennen die relevanten Gesetze.

Im Bereich Betriebssoziologie können die Absolventinnen und Absolventen Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln. Sie sind in der Lage gruppendynamische Prozesse zu erkennen und zu analysieren.

Die Lernergebnisse der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände und die B. Schulautonomen Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1, C.2 und C.3 dargestellt.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Anlage C.1, C.2 und C.3 das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

römisch III c. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für den Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe Paragraph 7, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:

Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch III).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch III).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“:

Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:

Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch II).

römisch III d. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

römisch fünf. UNTERRICHTSORGANISATION

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.

römisch VI. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

römisch VII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  4. Ziffer 4
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  5. Ziffer 5
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  6. Ziffer 6
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  8. Ziffer 8
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  9. Ziffer 9
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
  10. Ziffer 10
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
  11. Ziffer 11
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch VIII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände CLUSTER – 1. Allgemein 1.2 DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion; Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.), Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen; Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion, Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.); Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. Semester Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen; Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

1.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik

Lehrstoff:

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen.

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik:

Grundrechenoperationen, Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnung, Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung, statistische Kennzahlen.

Häufigkeitsverteilung, Kenngrößen.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Winkelmessung, Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras, Ähnlichkeit, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Volumen- und Oberflächenberechnung.

Lineare Funktionen und lineare Gleichungssysteme.

3. Semester Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Trigonometrie, quadratische Funktionen und quadratische Gleichungen.

Exponentialfunktion, Exponentialrechnungen, Anwendungen.

Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung).

4. Semester Kompetenzmodul 4:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel), diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Eine Schularbeit im Semester.

1.4 ANGEWANDTE INFORMATIK

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

Bereich IT-Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung, Installation.

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie.

Bereich IT-Sicherheit:

Grundbegriffe der Datensicherheit, Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Publikation und Kommunikation

Bereich Tabellenkalkulation

Bereich IT-Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Publikation und Kommunikation:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen.

LAN, WLAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Bereich Tabellenkalkulation:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

Bereich IT-Sicherheit:

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, sichere Datenträger.

Anwendungssicherheit, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

1.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geometrische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Geometrische Grundlagen:

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung; einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung, einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

3. Semester Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Verschneidung ebenflächig begrenzter bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Grundlagen der Perspektive.

4. Semester Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Verschneidung ebenflächig begrenzter Objekte, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte, Perspektive.

1.6 GRUNDLAGEN DER BAUPHYSIK UND BAUCHEMIE

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauchemie:

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauchemie:

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

CLUSTER – 2. Organisation 2.1 WIRTSCHAFT UND RECHT

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts: Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes.

Unternehmensrecht: Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

Bereich Rechnungswesen

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Steuerrecht: Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung: einfache Fälle der Kalkulation, Kostenarten, Kostenstellen.

3. Semester Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entrepreneurship

Lehrstoff:

Bereich Entrepreneurship:

Businessplan-Marketing: Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix.

Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

4. Semester Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

Bereich Recht

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Personalverrechnung: Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich Recht:

Arbeitsrecht: Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).

2.2 MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

3. Semester Kompetenzmodul 3:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mitarbeiterführung

Bereich Personalentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Bereich Personalentwicklung:

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

4. Semester Kompetenzmodul 4:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssoziologie

Lehrstoff:

Bereich Betriebssoziologie:

Konfliktlösungsstrategien; Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1 und C.3 dargestellt.

Freigegenstände ENGLISCH

Siehe den gleichnamigen schulautonomen Pflichtgegenstand gemäß Anlage C.1.

SPRACHTRAINING DEUTSCH

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, kurze, einfache Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Training und Erweiterung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Einfache sprachliche Produktion unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Wortschatzübungen zu fachspezifischen Themenbereichen, komplexere Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Steigerung der Lesekompetenz anhand von gesellschaftlich relevanten und fachspezifischen Texten, Übungen zum Textverständnis, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben:

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren von Texten.

AUSBILDUNG ZUR SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON

5. Semester Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit:

Einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung; Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung.

6. Semester Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit:

Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse, Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung, interaktives Arbeiten mit praktischen Übungen.

KLEBETECHNIK

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Lehrstoff:

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen:

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1), Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme; Umweltaspekte, Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung; Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten:

Ursachen von Schäden; Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Lehrstoff:

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen:

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1); Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme, Umweltaspekte; Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung, Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten:

Ursachen von Schäden, Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

STAPLERFÜHRERSCHEIN

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

Lehrstoff:

Bereich Führen von Hubstaplern:

Grundbegriffe und Grundlagen der Mechanik und der Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern, Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung von Hubstaplern, Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern.

2. Semester Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

Lehrstoff:

Bereich Führen von Hubstaplern:

Anwendung theoretischer Kenntnisse in der Praxis; Führen von Hubstaplern gemäß „Fachkenntnisnachweis – Verordnung“ idgF, Aufnehmen und Stapeln von Lasten (Gitterbox- und Flachpaletten) mit möglichst wenig Fahrbewegungen.

CAD

1. und 2. Semester Kompetenzmodul 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von einfachen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

3. und 4. Semester Kompetenzmodul 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von komplexen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

5. und 6. Semester Kompetenzmodul 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung und Modelle

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung und Modelle:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne und 3D-Modelle von Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).