Anlage 1.16 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE I.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

  

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

        

tungs-

  

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

       

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

3

2

2

16

I

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

I

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

I

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch II bzw. III

7.

Angewandte Informatik

2

2

2

-

-

6

I

8.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

II

         

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

       

1.

Angewandte Physik

-

2

2

2

2

8

II

2.

Chemie und Biochemie

-

2

2

3

3

10

II

3.

Technologie

-

2

2

2

2

8

I

4.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

4

I

5.

Projektstudien4

-

2

2

2

2

8

I

6.

Laboratorium

-

4

4

6

6

20

I

7.

Anatomie und Physiologie

-

2

2

2

2

8

II

8.

Pathologie des Auges

-

2

2

2

2

8

I

9.

Technische Optik

-

2

2

3

3

10

I

10.

Optometrie

-

3

3

4

4

14

I

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

36

36

37

37

169

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

   

  

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

        

tungs-

  

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

       

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

I

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

I

3.

Technisches Zeichnen

2

-

-

-

-

2

I

E.

Förderunterricht5

       

1.

Deutsch

       

2.

Englisch

       

3.

Angewandte Mathematik

       

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

       

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE I.2 STUNDENTAFEL6

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

  

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 
       

tungs-

 
  

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

      

1.

Religion/Ethik7

1

1

1

1

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht8

2

2

2

2

8

römisch II bzw. III

        

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

      

1.

Angewandte Physik

2

2

2

2

8

II

2.

Chemie und Biochemie

2

2

3

3

10

II

3.

Technologie

2

2

2

2

8

I

4.

Betriebstechnik

-

-

2

2

4

I

5.

Projektstudien9

2

2

2

2

8

I

6.

Laboratorium

7

7

6

6

26

I

7.

Anatomie und Physiologie

2

2

2

2

8

II

8.

Pathologie des Auges

2

2

2

2

8

I

9.

Technische Optik

5

5

3

3

16

I

10.

Optometrie

6

6

4

4

20

I

11.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

IV

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

31

31

138

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

   
  

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 
       

tungs-

 
  

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

      

1.

Technisches Zeichnen

-

-

2

2

4

I

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

I

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

I

         

E.

Förderunterricht10

      

1.

Deutsch

      

2.

Englisch

      

3.

Angewandte Mathematik

      

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

      
   

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Optometrie liegen in der Anwendung ihres Fachwissens für die Vermessung der Sehkraft, der Anfertigung und Bearbeitung optischer Gläser, Brillen und Kontaktlinsen, sowie deren Reparatur und Wartung.

Bei der Ermittlung der individuellen Sehanforderungen bei unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten, wie zB bei Bildschirmarbeitsplätzen, technischen Berufsfeldern (optische Schutzbrillen), Freizeittätigkeiten (Sportbrillen) und im Profisport (zB Schießbrillen) verfügen sie neben der Möglichkeit zur Vermessung der Sehkraft auch über Kenntnisse für die Anfertigung verschiedener Hilfsmittel.

Die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit vergrößernden Sehhilfen wird theoretisch und praktisch vermittelt.

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der optischen Industrie arbeiten sie in der Entwicklung neuer Designs für Brillen und Kontaktlinsen, vertreten die einschlägige Industrie bei ihren Kundinnen und Kunden (Augenärztinnen und Augenärzte, Optikgeschäfte, Forschungseinrichtungen). Sie können eigenverantwortlich Optikbetriebe führen. Sie verfügen über Kenntnisse des Qualitäts- und Produktmanagements, der Personalführung. Sie sind berechtigt Lehrlinge auszubilden.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Angewandte Physik:

Im Bereich der Wärmelehre verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse der Temperatur und Wärmemessung, können die Grundbegriffe von Temperatur, Dehnung und Wärme und Wärmeübergänge beschreiben und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.

Im Bereich der Schwingungs- und Wellenlehre können die Absolventinnen und Absolventen charakteristische Eigenschaften von Schwingungen und Wellen beschreiben und einfache Aufgaben im Bereich Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall lösen.

Im Bereich Lichttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Theorien über das Licht, lichttechnische Größen und Einheiten, den Bereich Fotometrie und Farbmessung. Sie können den Bereich der Temperaturstrahlung und Lumineszenz beschreiben und erklären und kennen technische Lichtquellen. Sie kennen die Beleuchtung an verschiedenen Arbeitsplätzen und können entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.

Im Bereich der Optik können die Absolventinnen und Absolventen die Phänomene Beugung, Interferenz und Polarisation beschreiben und erklären.

Im Bereich Magnetismus können die Absolventinnen und Absolventen Elektromagnetismus und elektromagnetische Induktion beschreiben und erklären. Sie kennen deren Anwendung in Generatoren und Motoren und können magnetische Eigenschaften von Stoffen beschreiben.

Im Bereich Elektrizität verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Grundkenntnisse über Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit und Leistung. Sie kennen Elektronenleiter und Halbleiter und verfügen über Kenntnisse deren Anwendungen im technischen Bereich.

Im Bereich Quantenphysik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse des lichtelektrischen Effekts, kennen Lasertechnik und deren Anwendungsgebiete und können die Elektronenoptik beschreiben und erklären.

Chemie und Biochemie:

Im Bereich chemische Reaktionen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Reaktionsarten beschreiben, die Reaktionsenergie berechnen. Das chemische Gleichgewicht benennen und beschreiben und Katalyse beschreiben und erklären.

Im Bereich Säure- und Basereaktionen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau verschiedener organischer und anorganischer Säuren und Basen und deren Wirkung benennen und beschreiben. Sie kennen die Bedeutung des pH-Werts, können den Aufbau und die Wirkung von Salzen, Elektrolyten und Puffersystemen beschreiben und erklären.

Im Bereich der Nichtmetalle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und deren Verbindungen sowie Halogene und deren Verbindungen benennen und beschreiben.

Im Bereich der Metalle können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften technisch wichtiger Metalle benennen und beschreiben. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe beschreiben und erklären. Sie können die Korrosion beschreiben und erklären.

Im Bereich Organische Chemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Anwendung von Kohlenwasserstoffen, die Reaktionen organischer Verbindungen benennen und beschreiben. Sie können den Aufbau von Alkoholen, Carbonylen, Carbonsäuren, Fetten und Lipoiden sowie Tensiden benennen und beschreiben und kennen deren Anwendungsgebiete.

Im Bereich Kunststoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, die Herstellung und die Eigenschaften unterschiedlicher Kunststoffe und können deren Verarbeitung beschreiben und erklären.

Im Bereich Farbstoffchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Herkunft verschiedener Farbstoffe erklären und beschreiben und die Anwendung in fotochemischen Reaktionen benennen.

Im Bereich Biochemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Kohlehydraten, Aminosäuren und Eiweißstoffen beschreiben, die Wirkung von Enzymen erklären und unterschiedliche Stoffwechselreaktionen benennen und beschreiben.

Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen benennen, Energieprobleme beschreiben und erklären und Recyclingmaßnahmen anwenden.

Im Bereich der Kontaktlinsenchemie können die Absolventinnen und Absolventen den chemischen Aufbau des Tränenfilms erklären, den Hornhautstoffwechsel beschreiben und kennen die chemische Struktur verschiedener Kontaktlinsenmaterialien.

Im Bereich Pharmazie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von verschiedenen Kontaktlinsenreinigungs- und Pflegemitteln benennen und beschreiben und kennen da Arzneimittelgesetz.

Im Bereich Hygiene können die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Mikrobiologie, Verfahren zur Sterilisation, Desinfektion und Konservierung von Materialien und können die Anwendung in Personal- und Betriebshygiene beschreiben und erklären.

Im Bereich Wirkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen können Vitamine und Hormone beschreiben, das Prinzip der Pharmakonwirkung erklären und Grundbegriffe der Toxikologie benennen und beschreiben.

Technologie:

Im Bereich Fassungen und Gläser können die Absolventinnen und Absolventen die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glas- und Fassungsmaterialien benennen und beschreiben. Sie können verschiedene Verfahren zur Fertigung von Brillengläsern und Brillenfassungen und deren Bearbeitung beschreiben. Sie können verschiedene Möglichkeiten der Oberflächenbearbeitung, Glashärtung und Entspiegelung von Gläsern beschreiben.

Im Bereich Materialien kennen die Absolventinnen und Absolventen neben den Gläser- und Fassungsmaterialien Hilfsstoffe für die Bearbeitung.

Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Herstellung und Bearbeitung optischer Flächen und mechanischer Teile beschreiben.

Im Bereich Kontaktlinsenoptik kennen die Absolventinnen und Absolventen Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren. Sie können Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.

Projektstudien:

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten anwenden und die unterschiedlichen Rollen in Teamprojekten erkennen und ausfüllen. Sie kennen verschiedene Präsentationstechniken und können diese anwenden.

Laboratorium:

Im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Vorschriften und können diese anwenden. Sie können die in der Praxis anfallenden Mess- und Prüfaufgaben mit entsprechenden Geräten lösen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Anatomie und Physiologie:

Im Bereich Organe und Organsysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gewebelehre, den Aufbau und die Funktion der Organsysteme.

Im Bereich Sehapparat kennen die Absolventinnen und Absolventen die spezielle Anatomie und Funktion der unterschiedlichen Abschnitte.

Pathologie des Auges:

Im Bereich Pathologie des Auges erkennen die Absolventinnen und Absolventen abnorme Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen und kennen verschiedene Krankheitsbilder. Sie kennen Funktionsprüfungs- und Untersuchungsmethoden des Auges und können Grundlagen der Augenchirurgie beschreiben. Sie können einschlägige Probleme der Berufspraxis durch Überweisung an den Facharzt lösen.

Technische Optik:

Im Bereich der optischen Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung verschiedener optischer und optometrischer Geräte, können diese handhaben und ihre Ergebnisse interpretieren. Sie können unterschiedliche optische Systeme berechnen, bewerten und optimieren.

Optometrie:

Im Bereich Refraktion kennen die Absolventinnen und Absolventen Größe, Gestaltung und Ausstattung von Refraktionsräumen können dieses Wissen anwenden.

Im Bereich Sehorgan können die Absolventinnen und Absolventen Anamnese, Inspektion des Auges und subjektive und objektive Refraktion mit unterschiedlichen Geräten und Messverfahren monokular und binokular durchführen.

Im Bereich Brillenanpassung und –fertigung kennen die Absolventinnen und Absolventen Auswahlkriterien für Brillengläser, Praxisregeln für deren Zentrierung und verfügen über Kenntnisse über Brillenfassungen und deren Anpassung.

Im Bereich Ergooptometrie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen benennen und können geeignete Sehbehelfe auswählen und anpassen.

Im Bereich Versorgung von sehschwachen Menschen können die Absolventinnen und Absolventen die Prüfung für die Ferne und Nähe durchführen, die Auswahlkriterien für die Anpassung der vergrößernden Sehhilfen anwenden und die Anwendung durchführen.

Im Bereich der Kontaktlinsenoptik können die Absolventinnen und Absolventen die Richtlinien für Ausgestaltung des Kontaktlinsenraumes anwenden. Sie können weiche und formstabile Kontaktlinsen anpassen und kennen verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen. Sie kennen die Möglichkeiten der Kontaktlinsennacharbeit und können dies anwenden.

Werkstätte:

Im Bereich Werkstätte können die Absolventinnen und Absolventen Geräte für die Vermessung und Justierung von Sehbehelfen handhaben und können Sehbehelfe anfertigen und reparieren.

römisch IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der I.1 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“:

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2. ANGEWANDTE PHYSIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus

Lehrstoff:

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus:

Elektrizität: Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter, Halbleiter; Magnetismus: Magnetfelder, weiße Bezirke, magnetische Eigenschaften der Stoffe (ferromagnetisch, paramagnetisch, diamagnetisch); Elektromagnetismus: Elektromagnetische Feld, Elektromagnetische Induktion, Generator, Motor.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wärmelehre und Druck

Lehrstoff:

Bereich Wärmelehre und Druck:

Wärmelehre: Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmetransport, Wärmeübergänge, Elektrowärme; Druck: Definition, Messung, Zusammenhand Druck und Temperatur, Messung von Druck.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik:

Mechanische Schwingungen und Wellen: Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall; Optik: Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik

Lehrstoff:

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik:

Quantenphysik: Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik; Lichttechnik: Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung; Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.

CHEMIE UND BIOCHEMIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Aufbau der Materie: Atommodelle, Stoffmenge, Chem. Rechnen; Bindungsarten: Atom-, Metall- und Ionenbindung, Zwischenmolekulare Kräfte; Thermochemie = Energieumsatz bei Reaktionen: Enthalpie, Entropie, Gibbs Energie, Katalysatoren; Redoxreaktion: Oxidation, Reduktion, Verbrennungsvorgänge; Reaktionsgeschwindigkeiten: Einfluss Konzentration, Temperatur und Aggregatszustand, Chem. Gleichgewicht; Säuren und Basen: Definitionen, Eigenschaften, pH-Wert, Neutralisation, Salze.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Elektrochemie: chem. Spannungsreihe, Batterien, Akkumulatoren, Elektrolyse und Korrosion; Luft: Bestandteile, Trennung, Atmosphäre; Wasser und Löslichkeit: Eigenschaften, Löslichkeit nach Aggregatzustand, Beispiel Wasserhärte; Sauerstoff: Vorkommen, Verwendung, Ozon, Peroxide; Kohlenstoff: elementarer Kohlenstoff, Kohlenstoffoxide, Treibhauseffekt; Silizium: Elementares Silizium, Quarz, Technische Silikate, Keramik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie:

Metalle und Legierungen: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung; Organische Chemie: Nomenklatur, Alkane, Alkene Alkine, Aromaten; Alkohole: Nomenklatur und Einteilung, Methanol, Ethanol, Nachweis, Aldehyde; Carbonsäuren: Benennung, Herstellung, Reaktionen: Fettsäuren, Ester, Polyester; Tenside: Definition; Waschwirkung, Waschmittel; Kohlenhydrate, Stärke: Einfach-, Zweifach-, Mehrfachzucker, Beispiele, Eigenschaften und Funktion.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene

Lehrstoff:

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene:

Proteine: Aufbau, Verwendung, Aminosäuren. Peptidbildung, Proteine, Enzyme, Eiweißsynthesen im Körper, Proteinabbau; Hygiene: Krankheitserreger, Infektionswegen, Pathogenität, Virulenz, Bekämpfung, Desinfektion, Sterilisation; Bakterien: Aufbau, Funktion, Vermehrung, Bekämpfung; Pilze: Einteilung, Pilzinfektion beim Menschen, Bekämpfung; Viren: Aufbau. Funktion. Vermehrung, Maßnahmen: Hygienemaßnahmen bei Kontaktlinsen: Reinigung, Desinfektion von CL, Lagerung, Abspülen, Benetzungslösungen.

TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Gläser

Bereich Fassungen

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Gläser:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung.

Bereich Fassungen:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Hilfsstoffe: Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Spezialgläser

Bereich metallische Brillenfassungen

Lehrstoff:

Bereich Spezialgläser:

Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.

Bereich metallische Brillenfassungen:

Metallische Werkstoffe: Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz; Werkzeugmetalle; Metalle für Brillenfassungen: Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe; Metallspiegel: Arten, Funktion, Eigenschaften.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organische Gläser

Bereich Kunststofffassungen

Lehrstoff:

Bereich Organische Gläser:

Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern. Bestandteile, Herstellung und Formgebung.

Bereich Kunststofffassungen:

Kunststoffe: Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe für Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsenoptik

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsenoptik:

Kontaktlinsenmaterialien: Anforderungen, Eigenschaften; Materialien für harte und weiche Kontaktlinsen; Materialparameter und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberflächenveränderung; Hilfsstoffe der Kontaktlinsen-Optik: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Poliermittel.

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenrechnung und Organisation/Prozesse

Lehrstoff:

Bereich Kostenrechnung:

Brillenkalkulation, Kalkulation von Kontaktlinsen.

Bereich Organisation/Prozesse:

Fachliche/rechtliche Vorschriften, Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuern, Personal und Marketing/Verkauf

Lehrstoff:

Bereich Steuern:

Besteuerung des Einkommens, Ertragssteuern, Umsatzsteuer.

Bereich Personal:

Personalplanung und -aquise, Personalführung und -motivation, Entlohnung, Personalausbildung.

Bereich Marketing/Verkauf:

Kundenberatung, 4 P´s des Marketings.

PROJEKTSTUDIEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektgrundlagen

Lehrstoff:

Bereich Projektgrundlagen:

Projektdefinition, Informationsbeschaffung – Recherchetechniken, Zitierregeln.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektdurchführung

Lehrstoff:

Bereich Projektdurchführung:

Projektanträge. Projektplanung: Planungsmethoden, Planung von Zielen, Leistungen, Terminen, Ressourcen, Kosten. Arbeitspakete, Kommunikation in Projektteams und mit externen Projektpartner/innen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung

Lehrstoff:

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung:

Controlling, Dokumentation, Durchführung, und Evaluierung von fachbezogenen Projekten. Feedback als Evaluierungsmethode.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit

Lehrstoff:

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit:

Präsentation und Evaluierung von fachbezogenen Projekten.

LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre

Lehrstoff:

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre:

Aufbau der Zelle, Aufbau und Funktion der Zellorganellen, Grundlagen des Stoffwechsels, Übersicht über die Gewebearten, Physiologie des Epithel-, Muskel-, Nerven-, Stütz- und Bindegewebes.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Bewegungsapparat: Aufbau der Knochen, Aufbau der Muskeln, Unterscheidung glatte – quergestreifte Muskulatur, Herzmuskulatur.

Herz: Kreislauf, Blutgefäßsystem. Immunsystem, lymphatische Organe; Atmungssystem.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Verdauungssystem, Nieren und Ausscheidungssystem, endokrines System. Zentralnervensystem, vegetatives Nervensystem. Haut, Hörorgan.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Auge

Lehrstoff:

Bereich Auge:

Anatomie und Physiologie des Auges: Augenlider, Tränenapparat, Tränenflüssigkeit, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita, Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glaskörper.

Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie (Pigmentepithel, Retina, Nervus opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde). Sehprozess (Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollen Umfang besprochen werden).

PATHOLOGIE DES AUGES

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich vorderer Augenabschnitt

Lehrstoff:

Bereich vorderer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Augenhöhle + Endokrine Orbitopathie, Tränenapparat, Lider, Bindehaut, Hornhaut + Keratokonus, Sklera. Insbesondere Lidern, Bindehaut und Hornhaut erhöhte Aufmerksamkeit widmen, da diese Strukturen im Rahmen der Kontaktlinsenanpassung und Verlaufsbeobachtung vom Optiker beurteilt werden müssen.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Messmethoden zur Untersuchung des Tränenfilms, Traumatologie.

Chirurgie (Hornhauttransplantation). Fremdwörterliste (medizinische Ausdrücke).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich hinterer Augenabschnitt

Lehrstoff:

Bereich hinterer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Iris, Ziliarkörper und Aderhaut, Linse, Glaskörper, Netzhaut und Macula, Sehnerv und Sehbahn.

Funktionsstörungen: Differenzialdiagnose rotes Auge, Anpassung von Sehhilfen nach Cataractoperation, Traumatologie.

Chirurgie: Cataractoperation, Netzhautablösung.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich augenärztliche Untersuchungen

Lehrstoff:

Bereich augenärztliche Untersuchungen:

Häufige Krankheitsbilder: Strabismus, Glaukom, Diabetes mellitus Augenveränderungen, Allgemeinerkrankungen Augenveränderungen (arterielle Hypertonie…).

Untersuchungsgeräte: Spaltlampe (Vorderabschnitt, Kontaktglas), Ophthalmoskopie (direkt, indirekt), Funduskamera, Tonometer, Perimeter, Biometrie, OCT, Farbsinn, Elektrophysiologie, Sonographie, CT, MRI, Laser in der Augenheilkunde (diagnostisch).

Funktionsstörungen: Phorien und Strabismus, Sehfunktionen (Sehschärfe, Dämmerung, Kontrast…).

Chirurgie: Refraktiv, Laser in der Augenheilkunde (therapeutisch).

Arbeits-, und Sozialmedizin: Bildschirmarbeitsplatz, Low Vision, Sehbehinderung, Pflegegeld, Führerscheineignung.

Medikamente und Nebenwirkungen am Auge: topisch, systemisch.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsen

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsen:

Mögliche pathologische Veränderungen an Lidern, Bindehaut, Hornhaut.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Hornhautveränderungen durch Kontaktlinsen, Ablagerungen auf Kontaktlinsen.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

TECHNISCHE OPTIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich technisch-optische Grundlagen

Bereich Linsensysteme

Lehrstoff:

Bereich technisch-optische Grundlagen:

Ableitung des Brechungsgesetzes nach Huygens, Anwendung des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen und Prismen. Prismen: Grundablenkung, Minimum der Ablenkung.

Bereich Linsensysteme:

Sphärische Linsen: Hauptebenen, Brennweiten, Schnittweiten. Komplexe Konstruktionen und Berechnungen durch Linsensysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Linsensysteme

Bereich Lupensysteme

Lehrstoff:

Bereich Linsensysteme:

Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Bereich Lupensysteme:

Vergrößerungsprinzip, Vergrößerungsformeln, Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Lupensysteme

Bereich Fernrohre

Lehrstoff:

Bereich Lupensysteme:

Abbildungsfehler, Linsenformen, Lupe und Auge, Hellfeldlupe, diverse Lupenvergleiche.

Bereich Fernrohre:

Arten; Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich optische Messgeräte

Lehrstoff:

Bereich optische Messgeräte:

Scheitelbrechwertmesser: Aufbau, Blenden und Blendenbilder, Messprinzip, Besonderheiten. Mikroskop: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen. Spaltlampe: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, schräge Öffnungs- und Hauptstrahlen.

OPTOMETRIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

Bereich Refraktion

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Fassung: Auswahlkriterien, Ausrichten von Fassungen, Anatomische Anpassung.

Einstärkengläser: Geometrie, Vergrößerung, Akkommodation, Astigmatische Gläser, Asphären.

Bereich Refraktion:

Grundlagen: Refraktionsraum, Inspektion des Auges, optometrische Geräte zur Inspektion, Anamnese, Funktionsprüfungen.

Refraktionsmessgeräte: Aufbau, Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.

Objektive Refraktion: Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung.

Subjektive Refraktion: Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion des Astigmatismus.

Vergleich zwischen subjektiver und objektiver Refraktion.

Messungen im reduzierten Kontrast.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

Bereich Refraktion

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Einstärkengläser: Zentrierung und Toleranzen, Umsetzung von prismatischen Verordnungen, Sportbrillen.

Ergooptometrie: Der Bildschirmarbeitsplatz, Sehbehelfe für besondere Anforderungen in Beruf und Freizeit (zB Zahnarzt, Schießbrille, …).

Bereich Refraktion:

Binokulare Messungen: Binokularer Abgleich, Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen), Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).

Individuelle Refraktion: Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objektive und subjektive Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Prüfung, Nahprüfung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

Bereich Refraktion

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Gleitsichtgläser: Aufbau, Wirkung, systembedingte Fehler, Arten und Fertigung, Zentrierung, Problemanalyse, Behebung der Probleme.

Spezial- und Sondergläser: Nahkomfortgläser, Mehrstärkengläser, Sonnenschutzgläser.

Bereich Refraktion:

Beobachtungstechnik: Spaltlampenbeleuchtungstechnik.

Messtechnik: Keratometrie, Hornhauttopographie, Tonometrie, Aberrometrie.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

Definition Sehbehinderung/Sehschwäche; Einstufung und Mindestwerte; Anamnese; Prüfmethoden.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Refraktion

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

Lehrstoff:

Bereich Refraktion:

Kontaktlinsenanpassraum: Größe, Gestaltung und Ausstattung.

Kontaktlinse und Auge: Korrektionswirkung, augenoptisches System, Verträglichkeit von Kontaktlinsen; Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.

Rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Grundlagen, Anpassen, Kontrolle und Sitzbeurteilung.

Nicht rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen.

Ortho-Keratologie.

Spezielle Anpassfälle: Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

objektive und subjektive Refraktion unter besonderen Verhältnissen; Bestimmung des Vergrößerungsbedarfes; Auswahl, Anpassung und Zentrierung des geeigneten Hilfsmittels.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

Bereich Praktisches Arbeiten

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, händische Randbearbeitung mineralischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

Bereich Praktisches Arbeiten

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, Hartlöten, computerunterstütze Randbearbeitung (CNC-Schleifen) mineralischer und organischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung, Oberflächenbearbeitung von Kunststoffen, Fixiertechniken bei Scharnieren.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2  Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3  Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4  Mit Übungen.

5  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

7  Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

8  Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

9  Mit Übungen.

10  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.