BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 29. August 2022

Teil römisch zwei

324. Verordnung:

Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung 2021

324. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert wird

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 9,, des Paragraph 7, Absatz 3 und des Paragraph 8, Absatz 6, des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 – BilDokG 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2022,, wird, hinsichtlich der in Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, c und e BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie hinsichtlich der in Paragraph 2, Ziffer eins, Litera b, d und f BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2021,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 13, Absatz eins, wird die Wendung „Anlage 6 Ziffer eins bis 6, 9, 13 und 15 BilDokG 2020“ durch die Wendung „Anlage 6 Ziffer eins bis 6, 9, 13 und 14 BilDokG 2020“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 29, wird folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2022, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wobei Absatz 2, Ziffer eins und 2 hinsichtlich der Anwendung der Anlagen 3 und 4 unberührt bleibt.“

Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1 Teil römisch eins Ziffer 5, sowie in Anlage 3 Teil römisch zwei Ziffer 5,, jeweils im Attribut „stand“, lautet die den Wert „bw“ betreffende Zeile:

 

„„bw“

vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen einer nicht mehr zulässigen Wiederholung gemäß Paragraph 23 a, in Verbindung mit Paragraph 33, Absatz 2, Litera g, SchUG, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,

oder Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 5, SchUG-BKV“ oder wegen einer nicht mehr vorhandenen Antrittsmöglichkeit gemäß Paragraph 30, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 33, Absatz 2, Litera g, SchUG oder Paragraph 82 e, Absatz 7, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 30, Absatz 6 und Paragraph 33, Absatz 2, Litera g, SchUG oder Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 5, SchUG-BKV“

Novellierungsanordnung 4, In Anlage römisch eins Teil 1 Ziffer 14, Attribut „art“ wird in der den Wert „b“ betreffenden Zeile der Begriff „SchUG“ durch den Begriff „SchPflG“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In Anlage 3 Teil römisch zwei Ziffer 6, wird im Einleitungssatz der Begriff „verlaufsDetails“ durch den Begriff „verlaufsdetails“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 6, In Anlage 3 Teil römisch zwei Ziffer 7, lautet der Einleitungssatz:

  1. Ziffer 7
    Das Element zeugnis ist ein Kind-Element von „verlaufsdetails“, beinhaltet die Beurteilungen aus dem bzw. aus den an der meldenden Schule letztverfügbaren Jahreszeugnis (Paragraph 22, SchUG), Semesterzeugnissen des jeweiligen Schuljahres (Paragraph 22 a, SchUG, Paragraph 22 a, SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,), letztere in Verbindung mit einem allfälligen Semesterprüfungszeugnis gemäß Paragraph 23 b, Absatz 6, bzw. Paragraph 23 b, Absatz 6, SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020, oder einem Zeugnis gemäß Paragraph 26 b, Absatz 4, bzw. Paragraph 26 b, Absatz 4, SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,, Gesamtzeugnis (Zeugnis über sämtliche erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossenen Module gem. Paragraph 24, SchUG-BKV) bzw. aus der letzten Schulbesuchsbestätigung (Paragraph 22, Absatz 11, SchUG; Paragraph 22 a, Absatz 7, SchUG, Paragraph 22 a, Absatz 7, SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020, bzw. Paragraph 24, Absatz 2, SchUG, soweit es sich um Beurteilungen über ein gesamtes Schuljahr bzw. Semester handelt) und weist folgende Attribute auf:“

Novellierungsanordnung 7, In Anlage 3 Teil römisch zwei Ziffer 8, lauten die das Attribut „pruefungsart“ betreffenden Zeilen:

„pruefungsart

mit der Angabe zur Art der Prüfung, in folgender Differenzierung:

 
 

„k“

für Kolloqium (Paragraph 23, SchUG-BKV)

 
 

„m“

für Modulprüfung (Paragraph 23 a, SchUG-BKV)

 
 

„s“

für Semesterprüfung in der „Neuen Oberstufe“ (Paragraph 23 a, SchUG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,), sofern „p“ nicht zutrifft, oder der semestrierten Oberstufe (Paragraph 23 a, SchUG)

 
 

„p“

für Semesterprüfung in der „Neuen Oberstufe“ gemäß Paragraph 23 a, Absatz 3, 3. Satz SchUG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,

 
 

„u“

für Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände in der „Neuen Oberstufe“ (Paragraph 23 b, SchUG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2020,) oder der semestrierten Oberstufe (Paragraph 23 b, SchUG)

 

„w“

für Wiederholungsprüfung (Paragraph 23, SchUG)“

 

Novellierungsanordnung 8, Die folgende Anlage 4 tritt an die Stelle der bisherigen Anlage 4:

„Anlage 4 zu Paragraph 12, Absatz eins und 2, Paragraph 13, Absatz eins und Paragraph 14, Absatz eins

Teil römisch eins

Daten hinsichtlich der Aufgabenebene für standardisierte Prüfungsgebiete der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung

1. Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:

1.1 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß Paragraph 5, BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der abschließenden Prüfungen der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist eines der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgegebenen Formate zu verwenden.

1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, „BRPG“ = Berufsreifeprüfungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, „E-GovG“ = E-Government-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,.

2. Das Wurzel-Element standardisiert_srdp muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

xmlns

mit dem Wert „standardisiert_aufgabenebene“

meldedatum

mit dem Datum dieser Meldung

absender

mit der (Schul-, Cluster-)Kennzahl des Absenders

termin

mit der Angabe des Prüfungstermins zu dem die Meldung erfolgt

 

„ht-JJJJ“

für die Meldung zum Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin im Schuljahr 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen

 

„he-JJJJ“

für die Meldung zum Herbsttermin; so wäre zB für den Herbsttermin im Schuljahr 2022/23 hier „he-2022“ einzutragen

 

„wi-JJJJ“

für die Meldung zum Wintertermin; so wäre zB für den Wintertermin im Schuljahr 2022/23 hier „wi-2023“ einzutragen

erhebungsphase

mit der Angabe des Meldedurchgangs, zu dem diese Meldung erfolgt

 

„1“

für die Meldung der Ergebnisse der Klausurarbeit bzw. der Klausurarbeiten (vor allfälligen Kompensationsprüfungen)

 

„2“

für die Meldung inklusive der Ergebnisse der Kompensationsprüfung bzw. der Kompensationsprüfungen und der gesamthaften Beurteilung(en)

3. Das Element bildungseinrichtung ist ein Kind-Element von „standardisiert_srdp“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten von Exposituren, dislozierten Klassen u. ä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

skz

mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt bzw. mit der Erwachsenenbildungsinstitutskennzahl des Erwachsenenbildungsinstituts, für das diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei und dem Verzeichnis der Erwachsenenbildungsinstitute)

4. Das Element leermeldung ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss im Falle einer Leermeldung gemäß Paragraph 12, Absatz 2, einmal pro Datenmeldung vorhanden sein und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

leer

mit der Angabe einer Leermeldung gemäß Paragraph 12, Absatz 2, mit dem Wert „l“

5. Das Element kandidat ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss einmal pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten und Datenmeldung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

bPKBF

mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß Paragraph 9, E-GovG (wenn verfügbar)

vbPKAS

mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß Paragraph 9, E-GovG (wenn verfügbar)

geschlecht

mit dem Geschlecht der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, in folgenden Ausprägungen:

 

„m“

für männlich

 

„w“

für weiblich

 

„x“

für divers

 

„o“

für offen

 

„i“

für inter

 

„k“

für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde

matrikel

für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, hier zB die eindeutige SOKRATES-ID der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

6. Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „kandidat“, muss pro Prüfungskandidatin oder Prüfungskandidaten und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

schulform

mit der Schulformkennzahl der Ausbildung, in der die abschließende Prüfung erfolgt (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei)

extern

mit der Angabe, ob es sich bei der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten um eine Externistin oder einen Externisten „e“ oder keine Externistin oder keinen Externisten „s“ handelt.

art

mit der Angabe der Art der abschließenden Prüfung in folgenden Ausprägungen

 

„rpr“

Reifeprüfung

 

„rud“

Reife-und Diplomprüfung

 

„brp“

Berufsreifeprüfung (BRP)

 

„erp“

Externistenreifeprüfung

 

„erd“

Externistenreife- und Diplomprüfung

schuljahr

mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrganges. Im Fall der Nichtverfügbarkeit bei einer Externistenreifeprüfung oder Externistenreife- und Diplomprüfung oder Berufsreifeprüfung ist hier 1000/01 als Proxy einzugeben

klasse

mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe.

Im Fall der Nichtverfügbarkeit bei einer Externistenreifeprüfung oder Externistenreife- und Diplomprüfung oder Berufsreifeprüfung ist hier „1ext“ einzugeben.

7. Das Element klausur ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine standardisierte Klausurarbeit abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

pruefungstag

„JJJJ-MM-TT“

mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, für die Meldung in der Erhebungsphase 2 ist im Fall des Antritts zu einer Kompensationsprüfung der Tag der schriftlichen Klausur einzutragen.

pruefungsgebiet

mit der Angabe des Prüfungsgebiets gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Prüfungsgebietsliste

antritt

Mit der Angabe des Antritts im gegenständlichen Prüfungsgebiet

 

„1“

1. Antritt

 

„2“

1. Wiederholung

 

„3“

2. Wiederholung

 

„4“

3. Wiederholung

kla_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurarbeit (vor einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen)

in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5s“

Nicht genügend mit Erreichen des Schwellenwerts

 

„5n“

Nicht genügend ohne Erreichen des Schwellenwerts

 

„n“

nicht beurteilt

komp_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe bzw. Information bezüglich Kompensationsprüfung, in folgender Differenzierung:

 

„c“

keine Kompensationsprüfung vorgesehen, bei positiver Beurteilung oder Nichtbeurteilung des Prüfungsgebiets bzw. im Falle einer Berufsreifeprüfung für die Prüfungsgebiete Deutsch, lebende Fremdsprache und Fachbereich

 

„0“

für die Meldung vor dem Termin der Kompensationsprüfung (Erhebungsphase=„1“), wenn eine solche vorgesehen ist (nicht „c“)

 

„f“

nicht angetreten

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

klp_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurprüfung (einschließlich einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

schulstufe_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„k“

keine Einbeziehung, da keine vorgesehen ist

gesamth_kl_beurteilung

mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Klausurarbeit, Kompensationsprüfung, einbezogene Leistung der letzten Schulstufe) in folgender Differenzierung:

 

„0“

für die Meldung vor dem Termin der Kompensationsprüfung (Erhebungsphase=„1“) wenn eine solche vorgesehen ist

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

Zusätzlich sind die Ergebnisse auf Ebene der einzelnen Aufgaben gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellten Formulare zu übermitteln. Diese haben Folgendes zu enthalten:

In den Prüfungsgebieten „Mathematik“, „Angewandte Mathematik“, „Lebende Fremdsprache“, „Latein“ und „Griechisch“: eine Aufzählung der Aufgaben, die maximal zu erreichende Punkteanzahl pro Aufgabe sowie die davon individuell erreichte Punkteanzahl pro Aufgabe.

In den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (jeweils als Unterrichtssprache): die gewählte Aufgabe der Aufgabenstellung.

Zusätzlich ist pro Prüfungsgebiet der Technologieeinsatz anzugeben.

Teil römisch zwei

Daten hinsichtlich des Gesamterfolgs der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung

1. Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:

1.1. Es ist für jede für jede Prüfungskandidatin und jeden Prüfungskandidaten sowie für jede Schülerin und jeden Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung eine Datenmeldung zu übermitteln.

Sollten bei Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten Leistungen aus Vorterminen vorliegen, sind diese im Falle einer Reife- oder Reife- und Diplomprüfung, bei Externistinnen und Externisten falls vorhanden, mitzumelden.

Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so sind die von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ bereitgestellten Formate zu verwenden.

1.2 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß Paragraph 5, BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der abschließenden Prüfungen bei der Bundesanstalt „Statistik Österreich“: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

1.3 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, „SchUG-BKV“ = Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,, „„BRPG“ = Berufsreifeprüfungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, „E-GovG“ = E-Government-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,.

2. Das Wurzel-Element erfolg_srdp muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

xmlns

mit dem Wert „erfolg_kandidat“

meldedatum

mit dem Datum dieser Meldung

absender

mit der (Schul-, Cluster- bzw. Erwachsenenbildungseinrichtungs-)Kennzahl des Absenders

termin

mit der Angabe des Prüfungstermins zu dem die Meldung erfolgt

 

„ht-JJJJ“

für die Meldung zum Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin im Schuljahr 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen

 

„he-JJJJ“

für die Meldung zum Herbsttermin; so wäre zB für den Herbsttermin im Schuljahr 2022/23 hier „he-2022“ einzutragen

 

„wi-JJJJ“

für die Meldung zum Wintertermin; so wäre zB für den Wintertermin im Schuljahr 2022/23 hier „wi-2023“ einzutragen

3. Das Element bildungseinrichtung ist ein Kind-Element von „erfolg_srdp“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten sowie Schülerinnen oder Schüler in Abschlussklassen und Abschlussjahrgängen ohne Antrittsberechtigung von Exposituren, dislozierten Klassen u. ä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

skz

mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt

bzw. mit der Erwachsenenbildungsinstitutskennzahl des Erwachsenenbildungsinstituts, für das diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei und dem Verzeichnis der Erwachsenenbildungsinstitute)

4. Das Element leermeldung ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss im Falle einer Leermeldung gemäß Paragraph 13, Absatz 2, einmal pro Datenmeldung vorhanden sein und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

leer

mit der Angabe einer Leermeldung gemäß Paragraph 13, Absatz 2, mit dem Wert „l“

5. Das Element kandidat ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss mindestens einmal pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

vbPKBF

mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß Paragraph 9, E-GovG (wenn verfügbar)

vbPKAS

mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß Paragraph 9, E-GovG (wenn verfügbar)

svnr

bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen mit der Sozialversicherungsnummer (wenn verfügbar)

ersatz

mit der Ersatzkennung, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist

gebdat

mit dem Geburtsdatum

geschlecht

mit dem Geschlecht, in folgenden Ausprägungen:

 

„m“

für männlich

 

„w“

für weiblich

 

„x“

für divers

 

„o“

für offen

 

„i“

für inter

 

„k“

für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde

staat

mit der Staatsangehörigkeit (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes)

erstsprache1

mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

erstsprache2

mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

erstsprache3

mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

alltagsprache1

mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

alltagsprache2

mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

alltagsprache3

mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)

plz

mit der Postleitzahl der Heimatadresse, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes

ort

mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse

zusatzort

mit der Kennung „j“, wenn eine zusätzliche Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst „n“

matrikel

für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen – hier zB die eindeutige SOKRATES-ID

6. Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „kandidat“, muss pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

schulform

mit der Schulformkennzahl der Ausbildung, in der die abschließende Prüfung erfolgt (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei)

extern

mit der Angabe, ob es sich bei der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten um eine Externistin oder einen Externisten „e“ oder keine Externistin oder keinen Externisten „s“ handelt.

art

mit der Angabe der Art der abschließenden Prüfung in folgenden Ausprägungen

 

„rpr“

Reifeprüfung

 

„rud“

Reife-und Diplomprüfung

 

„brp“

Berufsreifeprüfung (BRP)

 

„erp“

Externistenreifeprüfung

 

„erd“

Externistenreife- und Diplomprüfung

antrittsberechtigt

mit der Angabe, ob eine Antrittsberechtigung gegeben ist, mit den Ausprägungen „1“ für antrittsberechtigt und „0“ für nicht antrittsberechtigt

7. Das Element ausbildung_srdp ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten der Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung (jeweils ohne Externistinnen und Externisten, ohne Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits bei einem früheren Termin angetreten sind) und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

schuljahr

mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrganges

klasse

mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe.

bilingual

mit der Information, ob fremdsprachiger bzw. zweisprachiger Unterricht (Lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache) besucht wurde (Paragraph 16, Absatz 3, SchUG), in folgenden Ausprägungen:

 

„d“

für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht

 

„k“

für (praktisch) keinen fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht

 

„t“

für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht

bilingualsprache

mit der Angabe der Unterrichtssprache, wenn der Wert des Attributs „bilingual“ gleich „d“ oder „t“ ist gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis; ansonsten bleibt dieses Attribut leer.

8. Das Element klausur ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine Klausurarbeit im Rahmen einer abschließenden Prüfung, einer Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder einer Berufsreifeprüfung abzulegen hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

pruefungstag

„JJJJ-MM-TT“

mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, ist im Fall des Antritts zu einer Kompensationsprüfung ist der Tag der schriftlichen Klausur einzutragen.

pruefungsgebiet_e1

mit der Ebene 1 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete

pruefungsgebiet_e2

mit der Ebene 2 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete

pruefungsgebiet_e3

mit der Ebene 3 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete

pruefungsgebiet_e4

mit der Ebene 4 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete

langbezeichnung

mit der Langbezeichnung, ggf. inkl. Angabe der betreffenden Fremdsprache bzw. des (schulautonomen) Prüfungsgebietes

standardisiert

mit der Angabe, ob es sich um eine standardisierte Klausurarbeit handelt, mit den Ausprägungen

 

„1“

standardisierte Klausurarbeit

 

„0“

nicht standardisierte Klausurarbeit

vorgezogen

mit der Angabe, ob es sich um eine vorgezogene Teilprüfung gemäß Paragraph 36, Absatz 3, SchUG bzw. Paragraph 35, Absatz 3, SchUG-BKV handelt

 

„1“

vorgezogene Teilprüfung

 

„0“

keine vorgezogene Teilprüfung

termin_pruefungsgebiet

mit der Angabe des Prüfungstermins, an dem das Ergebnis erzielt wurde

 

„ht-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin des Schuljahres 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen

 

„he-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Herbsttermin

 

„wi-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Wintertermin

antritt

mit der Angabe des Antritts im gegenständlichen Prüfungsgebiet

 

„1“

1. Antritt

 

„2“

1. Wiederholung

 

„3“

2. Wiederholung

 

„4“

3. Wiederholung

 

„v“

Ergebnis aus einem Vortermin

 

„g“

gerechtfertigt verhindert

 

„u“

ungerechtfertigt ferngeblieben

 

„a“

Anerkennung

 

„b“

entfällt oder befreit

9. Das Element klausur_ergebnis ist ein Kind-Element von „klausur“, ist nur erforderlich, wenn das Attribut „antritt“ „1“, „2“, „3“, „4“ oder „v“ ist, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine Klausurarbeit im Rahmen einer abschließenden Prüfung, einer Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder einer Berufsreifeprüfung abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

kla_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurarbeit (vor einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen)

in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5s“

Nicht genügend mit Erreichen des Schwellenwerts

 

„5n“

Nicht genügend ohne Erreichen des Schwellenwerts

 

„n“

nicht beurteilt

komp_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe bzw. Information bezüglich Kompensationsprüfung, in folgender Differenzierung:

 

„c“

keine Kompensationsprüfung vorgesehen, bei positiver Beurteilung oder Nichtbeurteilung des Prüfungsgebiets bzw. im Falle einer Berufsreifeprüfung für die Prüfungsgebiete Deutsch, lebende Fremdsprache und Fachbereich

 

„f“

nicht angetreten

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

klp_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurprüfung (einschließlich einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt,, da keine vorgesehen ist oder der Schwellenwert nicht erreicht und die Kompensationsprüfung negativ war

schulstufe_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„k“

keine Einbeziehung

gesamth_kl_beurteilung

mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Klausurarbeit, Kompensationsprüfung, einbezogene Leistung der letzten Schulstufe) in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

10. Das Element pruefung ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede abschließende Arbeit – mit Ausnahme der Klausurprüfung – in der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine abschließende Prüfung, eine Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt hat, mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

pruefungsgebiet

mit der Klassifikation der Prüfungsgebiete, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete

langbezeichnung

mit der Langbezeichnung und ggf. inkl. Angabe der betreffenden Fremdsprache bzw. des (schulautonomen) Prüfungsgebietes

pruefungsart

Mit der Angabe der Prüfungsart zu der die Meldung erfolgt

 

„vwa“

vorwissenschaftliche Arbeit

 

„dpa“

Diplomarbeit

 

„mue“

Mündliche Prüfung

 

„pra“

Projektarbeit im Rahmen der BRP

 

„vor“

Vorprüfung

 

„zus

Zusatzprüfung

 

„vor“

vorgezogene Teilprüfung

 

„tei“

Teilprüfung (BRP)

termin_pruefungsgebiet

mit der Angabe des Prüfungstermins, an dem das Ergebnis erzielt wurde

 

„ht-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin des Schuljahres 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen

 

„he-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Herbsttermin

 

„wi-JJJJ“

für ein Ergebnis aus dem Wintertermin

datum

„JJJJ-MM-TT“

mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, im Falle einer abschließenden Arbeit ist das Datum der Präsentation anzugeben.

antritt

mit der Angabe des Antritts in gegenständlichem Prüfungsgebiet

 

„1“

1. Antritt

 

„2“

1. Wiederholung

 

„3“

2. Wiederholung

 

„4“

3. Wiederholung

 

„v“

Ergebnis aus einem Vortermin

 

„g“

gerechtfertigt verhindert

 

„u“

ungerechtfertigt ferngeblieben

 

„a“

Anerkennung

 

„b“

entfällt oder befreit

11. Das Element pruefung_ergebnis ist ein Kind-Element von „pruefung“, ist nur erforderlich, wenn das Attribut „antritt“ „1“, „2“, „3“, „4“ oder „v“ ist; muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede abschließende Arbeit – mit Ausnahme der Klausurprüfung – in der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine abschließende Prüfung, eine Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

pr_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufen der Prüfung in folgender Differenzierung (bei Anerkennung ist die Note der anerkannten Prüfung einzugeben):

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

schulstufe_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„k“

Einbeziehung nicht vorgesehen

 

„v“

Ausschluss der Einbeziehung durch die Prüfungskommission

gesamth_pr_beurteilung

mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Ergebnis der Prüfung mitsamt der gegebenenfalls einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden) in folgender Differenzierung:

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

12. Das Element brp_pruefung_ergebnis ist ein Kind-Element von „pruefung_ergebnis“, muss für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten der Berufsreifeprüfung in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Fachbereich“ im Falle einer erfolgten Beurteilung je einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

brp_pr_beurteilung

mit der Angabe der Beurteilungsstufen der Prüfung in folgender Differenzierung (bei Anerkennung ist die Note der anerkannten Prüfung einzugeben):

 

„1“

Sehr gut

 

„2“

Gut

 

„3“

Befriedigend

 

„4“

Genügend

 

„5“

Nicht genügend

 

„n“

nicht beurteilt

13. Das Element abschlussdetails ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss genau einmal pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

termin

mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde). Im Falle einer Nichtantrittsberechtigung oder einem Nichtantreten ist hier das Datum des letzten Zeugnisses der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrgangs einzutragen.

ergebnis

mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen:

 

„na“

zur abschließenden Prüfung nicht antrittsberechtigt

 

„ka“

zu keinem Prüfungsgebiet der abschließenden Prüfung angetreten

 

„ae“

mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden

 

„ge“

mit gutem Erfolg bestanden

 

„be“

bestanden

 

„nw“

nicht bestanden mit Wiederholungsmöglichkeit

 

„nb“

nicht bestanden ohne weitere Wiederholungsmöglichkeit

 

„vn“

Vollständigkeit noch nicht gegeben, da (Teil)-Prüfungen noch offen sind bzw. bei der BRP ein Teil der Prüfungen in Deutsch oder Fachbereich noch offen ist.“

Novellierungsanordnung 9, In Anlage 5 Teil römisch eins und Teil römisch drei wird jeweils in Ziffer 2 Punkt 2 Punkt 2, das Merkmal „Geburtsjahr“ durch das Merkmal „Geburtsdatum“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 10, In Anlage 5 Teil römisch eins und Teil römisch drei lautet jeweils die die Ziffer 3 Punkt 6, betreffende Zeile:

„3.6 Das Geburtsdatum ist im Format „JJJJ-MM-TT“ anzugeben.“

Polaschek     Totschnig