1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild oder die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 die Bedeutung von Kennzahlen (zB Ausschussquote) für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 berufsadäquat, auch mit einfachen englischen Fachausdrücken kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen und Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen, unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse |
Die Fachkraft kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
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1.9.4eins Punkt 9 Punkt 4 den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
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1.9.5eins Punkt 9 Punkt 5 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die Fachkraft kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die Grundlagen des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Ziele).
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
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2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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Kunststoffrecyclingtechnologien (zB werkstoffliches, rohstoffliches, energetisches Recycling) betriebsspezifisch umsetzen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen beinhalten gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Lagerhaltung).
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen (zB Bilddatenbanken) Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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4. Fach- und Methodenkompetenz |
4.1. Allgemeine Fach- und Methodenkompetenzen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die zu verwendenden Formen, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten.
| | x | |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 Werkzeuge für den betriebsspezifischen Produktionsprozess vor- und nachbereiten.
| | | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 betriebsspezifische Anlagen oder Maschinen fachgerecht rüsten und umbauen.
| | | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 betriebsspezifische Maschinen fachgerecht anfahren, betreiben und abstellen.
| | | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 einfache technische Zeichnungen und Skizzen per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software anfertigen.
| | x | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 technische Zeichnungen und Unterlagen (zB Schweißkraftdiagramm) lesen und interpretieren.
| x | | |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 thermoplastische Kunststoffe (zB Polyethylen-PE, Polypropylen-PP, Polyvinylchlorid-PVC, Polystyrol-PS, Polycarbonat-PC) erkennen und bestimmen.
| | x | |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 den molekularen Aufbau (zB vernetzt, unvernetzt, amorph, teilkristallin) von Kunststoffen erklären.
| x | | |
4.1.94 Punkt eins Punkt 9 einfache Begriffe der Elektrotechnik (zB Strom, Spannung, Widerstand) erklären.
| | x | |
4.1.104 Punkt eins Punkt 10 die Grundlagen der Duroplast-Verarbeitung (zB Duroplastspritzgießen, Handlaminieren, Autoklavenverfahren) erklären.
| | x | |
4.1.114 Punkt eins Punkt 11 die Grundlagen der Elastomer-Verarbeitung (zB Silikonspritzgießen, Vulkanisieren) erklären.
| | x | |
4.1.124 Punkt eins Punkt 12 die Einsatzmöglichkeiten von Verbundwerkstoffen (zB Glasfaserverstärkter Kunststoff-GFK, Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff-CFK, Fasermatrixverbunde) erklären.
| | | x |
4.1.134 Punkt eins Punkt 13 einschlägige Prüfverfahren (zB Melt Flow Rate-MFR, Härteprüfung, Zugfestigkeitsprüfung) erklären.
| | x | |
4.1.144 Punkt eins Punkt 14 Mess- und Prüfergebnisse interpretieren, bewerten und dokumentieren.
| | | x |
4.1.154 Punkt eins Punkt 15 Fehler, Mängel und Störungen in Bearbeitungssystemen und in der Verarbeitung systematisch eingrenzen, beseitigen und dokumentieren.
| | | x |
4.1.164 Punkt eins Punkt 16 einfache Begriffe der Mechanik (zB Kräfte, Druck, Reibung, Moment, Spannung, Dehnung) erklären.
| | x | |
4.1.174 Punkt eins Punkt 17 die Erstbemusterung durchführen.
| | | x |
4.1.184 Punkt eins Punkt 18 Betriebsspezifische Prozessdaten erfassen, interpretieren und dokumentieren (zB Forminnendruckverlauf, Extruderkennlinien, Schweißkraftverlauf, Härtezeit).
| | | x |
4.1.194 Punkt eins Punkt 19 einfache Produktionsberechnungen durchführen (zB Durchsatzberechnung, Materialbedarfsrechnung, Produktionszeit).
| | x | |
4.1.204 Punkt eins Punkt 20 Kunststoffbauteile mit betriebsspezifischen Methoden (zB Polieren, Gravieren, Metallisieren, Bedrucken) veredeln.
| x | | |
4.1.214 Punkt eins Punkt 21 Qualitätskontrollen wie z. B. das Prüfen von Fertigteilen auf vorgegebene Qualitätsanforderungen und Normen mittels mechanischer oder optischer Messmittel durchführen.
| | x | |
4.1.224 Punkt eins Punkt 22 Anfahr- und Ausschussteile sowie Restprodukte aus den Herstellungsprozessen der Kunststoffbe- und -verarbeitung und PCW-Produkte (Post-Consumer Waste) fachgerecht wiederaufbereiten, recyceln (z. B. Upcycling, Downcycling) und verwerten.
| | | x |
4.2. Halbzeugverarbeitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Werkstücke manuell mechanisch (spanend, spanlos) bearbeiten durch Anreißen, Feilen, Sägen, Schleifen, Schneiden, Gewindeschneiden.
| x | | |
Werkstücke mithilfe einfacher Maschinen (z. B. Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Fräsen, Bandsägen, Kehlmaschinen) bearbeiten.
| x | | |
die für den jeweiligen Produktionsschritt passenden Mess- und Prüfmittel (z. B. Messschieber, Haarwinkel) auswählen und Prüfungen durchführen.
| x | | |
Halbzeuge thermisch umformen (zB biegen).
| x | | |
Kunststoffe chemisch und thermisch (zB Diffusionsklebung, Warmgasfächel- schweißen, Warmgasziehschweißen, Heizelementstumpfschweißen) verbinden.
| x | | |
4.3. Werkstoffaufbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Einsatzgebiete von Additiven und Zusatzstoffen erklären.
| | | x |
Rohmaterialien nach vorgegebener Rezeptur mischen, homogenisieren und auf- bereiten.
| | x | |
Materialien anhand von Datenblättern aufbereiten und weiterverarbeiten (zB trocknen, tempern, konditionieren).
| | | x |
4.4. Maschinentechnologie |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Temperaturprofile erstellen und interpretieren.
| | | x |
betriebsspezifische Kunststoffprodukte herstellen (zB Spritzguss, Extrusion, Thermoformen, Laminieren, Prototypenfertigung, Serienfertigung).
| | | x |
Spritzguss, Extrusion und Thermoformen erklären.
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die Grundlagen des Formenbaus erklären.
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betriebsspezifische Peripheriegeräte bzw. Nachfolgeeinrichtungen (zB Förder- band, Ausschussselektierung, Roboter, Dosiergerät) erklären.
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die Grundlagen des Schäumens, des Spritzstreckblasens, des Extrusionsblasformens, des Kalandrierens und des Laminierens erklären.
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einfache Begriffe der Pneumatik und der Hydraulik (zB Ventile, Zylinder, Medien) erklären.
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die Grundlagen der additiven Fertigung (zB Prototypen) erklären.
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