Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
|
die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
|
die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
|
die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
|
die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
|
1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
|
das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
|
die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
|
Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
|
1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
|
die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
|
1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
|
Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
|
die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
|
1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
|
Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
|
sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
|
die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
|
|
Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
|
die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
|
1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
|
den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
|
den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
|
für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
|
Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen bzw. Gewerken (zB Statikerin/Statiker) übernommen werden müssen, identifizieren insbesondere das Planen und Abnehmen von statischen Sonderkonstruktionen.
|
sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
|
Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
|
in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
|
sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
|
in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
|
die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
|
Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
|
die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
|
1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
|
ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
|
berufsadäquat und betriebsspezifisch in einer Fremdsprache kommunizieren (zB aus englisch- sprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
|
1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
|
die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
|
mit unterschiedlichen Kundensituationen, unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
|
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
|
an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
|
die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
|
die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
|
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
|
rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
|
Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
|
berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, Gefahren durch stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
|
sich im Notfall richtig verhalten.
|
bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
|
die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
|
2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
|
die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
|
Werk- und Hilfsstoffe bzw. Problemstoffe fachgerecht entsorgen.
|
energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen (zB Resteverwaltung).
|
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen beinhalten gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
|
Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
|
Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
|
Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
|
Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
|
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
unterschiedliche Software bzw. Apps kompetent verwenden (zB für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation, Datenbanken).
|
Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Dokumentationen, Materialbedarfsberechnungen).
|
mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
|
Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
|
Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
|
3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
|
eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
|
verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
|
3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
|
in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
|
sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
|
Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN).
|
3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
|
nach gespeicherten Dateien suchen.
|
in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
|
in Datenbankanwendungen Daten filtern.
|
3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
|
Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
|
Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
|
|
4. Kompetenzbereich: Arbeiten der Tischlereitechnik |
4.1 Warenannahme und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und melden.
| | | | x |
Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden, aus Auftragsunterlagen, insbesondere technischen Zeichnungen, ermitteln.
| | x | x | x |
die Vollständigkeit von für Arbeiten relevanten Angaben in Auftragsunterlagen beurteilen wie zB die benötigte Stückzahl.
| | x | x | x |
die Vollständigkeit von für Arbeiten relevanten Angaben in technischen Zeichnungen beurteilen wie zB Oberflächenangaben, Passungen, Toleranzen.
| | x | x | x |
bei unvollständigen bzw. inkorrekten Angaben unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben qualitative Rückmeldungen geben (zB an die Vorgesetzte/den Vorgesetzten).
| | | x | x |
Konstruktionen, die nicht umsetzbar sind, erkennen und identifizierte Probleme rückmelden (zB an Vorgesetzte).
| | | x | x |
4.2 Planen und Zeichnen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
die Wirkung von verschiedenen Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe bei der Gestaltung von Werkstücken berücksichtigen.
| | x | x | x |
bei der Planung von unterschiedlichen Werkstücken der Tischlerei oder des Modell- und Formenbaus (zB Möbeln, Bauelementen, Formen, Modellen, Werkzeugen) die entsprechenden Gestaltungsgrundsätze berücksichtigen (zB ergonomische Grundsätze, Teilungen).
| x | x | x | x |
Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen (Schnitte) erstellen.
| x | x | x | x |
fertigungsgerechte Zeichnungen (zB Schnitte) unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) erstellen.
| | | x | x |
die technischen Möglichkeiten zur Präsentation von Konstruktionen dar- stellen (zB Visualisierung, Rendering, 3D-Brille).
| | | x | x |
4.3 Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
die relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gestaltung von Werkstücken (ÖNORMEN, Möbelnormen) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
| | x | x | x |
die Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Kunststoff, Metall, Glas, Verbundstoffe, Leime, Kleber) darstellen.
| x | x | x | x |
geeignete Materialien (Holz, Kunststoff, Metall, Glas, Verbundstoffe, Leime, Kleber) für die anstehenden Arbeiten unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, technischer Anforderungen und nach Nachhaltigkeitskriterien auswählen.
| | | x | x |
den Materialbedarf für anstehende Arbeiten ermitteln (zB Werkstoffbedarf berechnen und dokumentieren).
| | x | x | x |
geeignete Verfahren zur Materialbearbeitung auswählen (zB manuelle, maschinelle Bearbeitung), mit denen die angeforderten Eigenschaften erreicht werden können.
| | | x | x |
die Verwendbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen beurteilen (zB Materialfehler erkennen, Schutzvorrichtungen prüfen).
| | x | x | x |
die für anstehende Arbeiten benötigten Materialien vorbereiten.
| | | x | x |
die für anstehende Arbeiten benötigten Werkzeuge und Geräte vorbereiten und für deren Einsatzbereitschaft sorgen.
| | x | x | x |
die für anstehende Arbeiten benötigten Maschinen und Anlagen vorbereiten, insbesondere rüsten, und unterschiedliche Maschinen- bzw. Anlagenparameter setzen (Drehzahlen definieren, Werkzeugzuteilung festlegen).
| | x | x | x |
4.4 Reparatur |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Schäden und Fehler an Werkstücken der Tischlerei oder des Modell- und Formenbaus (zB Möbeln, Bauelementen, Formen, Modellen, Werkzeugen) identifizieren (zB Schäden an Oberflächen wie Kratzer und Dellen, fehlende Teile, Transportschäden, witterungsbedingte Schäden wie Aufquellen oder Verziehen, kaputte Beschläge).
| | | x | x |
Vorschläge zur Behebung von Schäden und Fehlern unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben machen (zB zu ersetzende Elemente identifizieren, Vorgehensweisen bei Ausbesserungsarbeiten definieren).
| | | x | x |
beschädigte Werkstücke fachgerecht reparieren.
| | x | x | x |
4.5 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen des Herstellungs- und Bearbeitungsprozesses durchführen (Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) und entsprechende Maßnahmen setzen (zB melden, nacharbeiten, ausscheiden).
| x | x | x | x |
Funktionsprüfungen an hergestellten oder reparierten Werkstücken durchführen.
| | x | x | x |
4.6 Kommunikation und Abstimmung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
auf der Baustelle bzw. Montage professionell auftreten, insbesondere beim Kontakt mit Kundinnen/Kunden und Vertreterinnen/Vertretern anderer Gewerke, und fachgerecht im Rahmen ihres Arbeitsbereichs agieren.
| | x | x | x |
unterschiedliche Zielgruppen (zB Kolleginnen/Kollegen, Auftraggeberin/Auftraggeber) über Werkstücke der Tischlerei oder des Modell- und Formenbaus (zB Möbel, Bauelemente, Formen, Modelle, Werkzeuge), unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben, informieren (zB bezüglich fachgerechter Pflege beraten, Werkstoffwahl und Ausgestaltung erläutern, Funktionen zeigen).
| | | x | x |
die Arbeit anderer Gewerke bei der Montage und Sicherung von Werkstücken berücksichtigen und sich ggfs. mit anderen Gewerken abstimmen (zB Haustechnikerin/Haustechniker).
| | | x | x |
4.7 Logistik und Transportvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| | x | x | x |
nach Vorgabe Materialien und Geräte zum Transport bereitstellen.
| | x | x | x |
Werkstücke transportgerecht verpacken und gegen Beschädigung schützen.
| | x | x | x |
beim Verladen von Materialien und Geräten unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung mitarbeiten.
| | | x | x |
| | | | |
5. Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Planung |
5.1 Grundlagen der Einrichtungsplanung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
die relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gestaltung von Einrichtungen (Bauvorschriften) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
| | | x | x |
die Wirkung von Kombinationen verschiedener Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe bei der Einrichtungsplanung berücksichtigen.
| | | x | x |
die grundlegenden Auswirkungen der Einrichtungsplanung hinsichtlich Akustik und Schall darstellen.
| | | x | x |
bei der Planung von Einrichtungen unterschiedlicher Räume (zB Innen- räume, Gemeinschaftsfläche) die entsprechenden Gestaltungsgrundsätze berücksichtigen (zB ergonomische Grundsätze).
| | | x | x |
elektrische und sanitärtechnische Anschlüsse von Einrichtungsgegenständen (zB Küchengeräte, Badezimmermöbel, Lautsprecher, Hausautomatisierungsanlagen) bei der Einrichtungsplanung berücksichtigen.
| | | x | x |
Informationen zu Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten (zB Elektroanschlüsse, Sanitäranschlüsse, Tragfähigkeit von Wänden) einholen und daraus Rückschlüsse auf die zu planenden Einrichtungen ziehen.
| | | x | x |
5.2 Werkstück- und Einrichtungsplanung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
auf Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unter- schiedliche Möbel unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Gegebenheiten (Anschlüsse), Normen und Richtlinien planen.
| | | x | x |
auf Grundlage der technischen Anforderung unterschiedliche Bauelemente (zB Fenster, Türen, Stiegen) unter Berücksichtigung von Montage- und Einbaumöglichkeiten, Farbgestaltung, örtlichen Gegebenheiten, Normen und Richtlinien planen.
| | | x | x |
gängige Konstruktionen, insbesondere in den Bereichen Möbelbau (Möbel- und Innenausbau) und Bauteilherstellung (Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden), erkennen und bei Bedarf bei der Planung berücksichtigen.
| | x | x | x |
bei der Planung von unterschiedlichen Werkstücken der Bau- oder Möbeltischlerei konstruktive Holzschutzmaßnahmen berücksichtigen (zB Hinterlüftungen vorsehen, Maßnahmen zur Vermeidung von stehendem Wasser treffen).
| | | x | x |
Entwürfe von Einrichtungen von unterschiedlichen Räumen auf Grundlage des jeweiligen Kundenwunsches und unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Begebenheiten (Anschlüsse), Normen und Richtlinien erstellen und mit dem Vorgesetzten abstimmen.
| | x | x | x |
Einrichtungen unterschiedlicher Räume auf Grundlage des jeweiligen Kundenwunsches und unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Begebenheiten (Anschlüsse), Normen und Richtlinien, selbstständig planen und ggfs. mit vorhandenen Einrichtungsgegenständen abstimmen.
| | | | x |
sich bei der Einrichtungsplanung mit anderen Gewerken abstimmen (zB Informationen zu benötigten Anschlüssen kommunizieren).
| | | | x |
Ideen als Handskizzen von Einrichtungssituationen darstellen (zB als Ansicht, Schrägriss, Perspektive).
| | | x | x |
Pläne und Zeichnungen unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) gestalten und die Planungen zwei- und dreidimensional darstellen (zB Einbausituationen in unterschiedlichen Ansichten visualisieren).
| | | x | x |
Pläne und Zeichnungen an unterschiedliche Zielgruppen anpassen (zB Farbdarstellung für Kundinnen/Kunden, technische Informationen für andere Gewerke).
| | | | x |
auf Grundlage von Plänen und Zeichnungen die notwendigen Unterlagen für die Fertigung und Kalkulation erstellen (fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen, Optimierungen von Zuschnitten, Stücklisten, Bestell- listen).
| | | | x |
beim Erstellen von Angeboten unterstützen (technisch korrekte Beschreibungen von anzubietenden Leistungen erstellen, Zeit- und Materialabschätzungen durchführen).
| | | | x |
5.3 Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
unterschiedliche Hölzer erkennen und bestimmen.
| x | x | x | x |
geeignete Methoden zur Verbindung von Materialien auswählen, mit denen die angeforderten Eigenschaften (zB optische Anforderungen, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Funktion) erreicht werden können.
| | x | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie zB der weiteren Bearbeitungsreihenfolge auswählen.
| | x | x | x |
einfache fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen zur maschinellen Bearbeitung ableiten (CAD/CAM).
| | | x | x |
einfache Programme für betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen er- stellen.
| | | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| | | x | x |
lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Verleimungen, Überblattungen, Schlitz- und Zapfenverbindungen, Zinkenverbindungen, Dübelverbindungen, Lamellenverbindungen, Verbindungen mittels Beschlägen.
| x | x | x | x |
Beschläge auswählen, einpassen und einbauen.
| | x | x | x |
unterschiedliche Anschlagarten herstellen, insbesondere aufschlagende, innenliegende und überfälzte.
| | x | x | x |
Materialien und Werkstücke bearbeiten, insbesondere Messen, Anreißen, Aufreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen und Fräsen.
| x | x | | |
geeignete Materialien zum Furnieren auswählen.
| x | x | x | x |
Furniere fachgerecht verarbeiten, insbesondere Verkleben, Zusammen- setzen, Aufleimen und Pressen.
| x | x | x | x |
Oberflächen bearbeiten, veredeln und vor äußeren Einflüssen schützen, insbesondere durch Strahlen, Polieren, Bleichen, Bürsten und Aufbringen von Lackierungen, Ölen, Beizen, Polituren, Wachsen und Lasuren.
| | x | x | x |
5.4 Zusammenbau, Montage und Übergabe |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
mit Kundinnen/Kunden und Lieferantinnen/Lieferanten kommunizieren (zB in Bezug auf die Montage von Bau- und Möbeltischlerarbeiten), unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise (zB Fachbegriffe bei Bedarf erläutern, Fachbegriffe nutzen).
| | | x | x |
Werkstücke der Bau- oder Möbeltischlerei auf- bzw. zusammenbauen, positionieren, montieren und bei Bedarf sichern unter Beachtung bezugnehmender Normen und Rechtsvorschriften, unterschiedlicher Montagetechniken, Verankerungen und Befestigungsmöglichkeiten an der Wand bzw. der Decke.
| | x | x | x |
bei Montagearbeiten Vorgaben der Bauphysik beachten, zB Trittschall bzw. Körperschall mindern, Hitzestau in Möbeln und bei Verkleidungen vermeiden.
| | | x | x |
| | | | |
6. Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Produktion |
6.1 Planen und Zeichnen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
auf Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unter- schiedliche Möbel unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Gegebenheiten (Anschlüsse), Normen und Richtlinien planen.
| | | x | x |
auf Grundlage der technischen Anforderung unterschiedliche Bauelemente (zB Fenster, Türen, Stiegen) unter Berücksichtigung von Montage- und Einbaumöglichkeiten, Farbgestaltung, örtlichen Gegebenheiten, Normen und Richtlinien planen.
| | | x | x |
gängige Konstruktionen, insbesondere in den Bereichen Möbelbau (Möbel- und Innenausbau) und Bauteilherstellung (Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden), erkennen und bei Bedarf bei der Planung berücksichtigen.
| | x | x | x |
bei der Planung von unterschiedlichen Werkstücken der Bau- oder Möbeltischlerei konstruktive Holzschutzmaßnahmen berücksichtigen (zB Hinterlüftungen vorsehen, Maßnahmen zur Vermeidung von stehendem Wasser treffen).
| | | x | x |
Stücklisten erstellen und Zuschnitte optimieren.
| | x | x | x |
6.2 rechnerunterstützte Produktion und Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
unterschiedliche Hölzer erkennen und bestimmen.
| x | x | x | x |
geeignete Methoden zur Verbindung von Materialien auswählen, mit denen die angeforderten Eigenschaften (zB optische Anforderungen, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Funktion) erreicht werden können.
| | x | x | x |
lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Verleimungen, Überblattungen, Schlitz- und Zapfenverbindungen, Zinkenverbindungen, Dübelverbindungen, Lamellenverbindungen und Verbindungen mittels Beschlägen.
| x | x | x | x |
Beschläge auswählen, einpassen und einbauen.
| | x | x | x |
unterschiedliche Anschlagarten herstellen, insbesondere aufschlagende, innenliegende und überfälzte.
| | x | x | x |
Materialien und Werkstücke bearbeiten, insbesondere Messen, Anreißen, Aufreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen und Fräsen.
| x | x | | |
geeignete Materialien zum Furnieren auswählen.
| x | x | x | x |
Furniere fachgerecht verarbeiten, insbesondere verkleben, zusammensetzen, aufleimen und pressen.
| x | x | x | x |
Oberflächen bearbeiten, veredeln und vor äußeren Einflüssen schützen, insbesondere durch Strahlen, Polieren, Bleichen, Bürsten und Aufbringen von Lackierungen, Ölen, Beizen, Polituren, Wachsen und Lasuren.
| | x | x | x |
fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen zur maschinellen Bearbeitung ableiten (CAD/CAM).
| | | x | x |
Programme für betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen erstellen.
| | | x | x |
Werkzeuge von betriebsspezifischen Maschinen bzw. Anlagen vermessen.
| | | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie zB der weiteren Bearbeitungsreihenfolge auswählen.
| | x | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| | | x | x |
technische Unterlagen, insbesondere elektrotechnische Schalt- und Anschlusspläne, Ablaufpläne, Wartungspläne und Maschinendatenblätter lesen und daraus für ihre Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
| | | x | x |
bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bezugnehmende Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln der Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012).
| | | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen warten und pflegen.
| | | x | x |
Messgeräte fachgerecht bedienen, insbesondere Multimeter, und aus erhaltenen Messergebnissen Schlüsse ziehen.
| | | | x |
bei Instandhaltungsarbeiten an betriebsspezifischen Maschinen bzw. An- lagen mitarbeiten (zB elektrische und pneumatische Bauteile unter Aufsicht tauschen).
| | | | x |
Fehler und Störungen im Produktionsprozess identifizieren, eingrenzen und Schritte zur Beseitigung einleiten (zB melden, Fachkräfte hinzuziehen).
| | | | x |
einfache Ablaufstörungen im Produktionsprozess beseitigen.
| | | | x |
6.3 Produktionssteuerung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Maschinen bzw. Anlagen über- wachen und steuern.
| | | | x |
die Produktqualität überwachen und sicherstellen.
| | | | x |
bei der Erarbeitung von Prozessoptimierungen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses unterstützen.
| | | | x |
6.4 Zusammenbau, Montage und Übergabe |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
mit Kundinnen/Kunden und Lieferantinnen/Lieferanten kommunizieren (zB in Bezug auf die Montage von Bau- und Möbeltischlerarbeiten), unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise (zB Fachbegriffe bei Bedarf erläutern, Fachbegriffe nutzen).
| | | x | x |
Werkstücke der Bau- oder Möbeltischlerei auf- bzw. zusammenbauen, positionieren, montieren und bei Bedarf sichern unter Beachtung bezugnehmender Normen und Rechtsvorschriften, unterschiedlicher Montagetechniken, Verankerungen und Befestigungsmöglichkeiten an der Wand bzw. der Decke.
| | x | x | x |
bei Montagearbeiten Vorgaben der Bauphysik beachten, zB Trittschall bzw. Körperschall mindern, Hitzestau in Möbeln und bei Verkleidungen vermeiden.
| | | x | x |
| | | | |
7. Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich Modell- und Formenbau |
7.1 Planen, Zeichnen und Konstruieren |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
auf Grundlage des jeweiligen Auftrages unterschiedliche Werkstücke, insbesondere Bauelemente, Formen, Modelle und Werkzeuge unter Berücksichtigung von Formbarkeit, Funktion, Machbarkeit, Materialien, Normen und Richtlinien planen.
| | | x | x |
gängige Konstruktionen, insbesondere im Bereich Gießerei (Modelle, Formen, Kernkästen, Lehren), erkennen und bei Bedarf bei der Planung berücksichtigen.
| | x | x | x |
Ideen, Skizzen, 2D-Zeichnungen bzw. 3D-Datensätze in Produktionsdatensätze umsetzen.
| | | x | x |
Formen für unterschiedliche Materialien und Modelle konstruieren, Teilungen, Schnitte und Trennebenen festlegen sowie Formschrägen und Wanddicken definieren.
| | | x | x |
Konstruktionen im Bereich des Modell- und Formenbaus auf ihre Umsetzbarkeit prüfen, Hinterschnitte erkennen, Formschrägen und Wanddicken kontrollieren.
| | | x | x |
Vorgaben für die Überleitung von Zeichnungen in Produktionsdatensätze definieren, zB Skalierungsfaktoren je nach verwendetem Material festlegen.
| | | x | x |
Zeichnungen skalieren um die Schwindmaße je nach Material auszugleichen.
| | x | x | x |
Rohteildatensätze erstellen.
| | | x | x |
Zeichnungen und Pläne fachgerecht plotten oder in ein offenes Format konvertieren zum Erhalt von Darstellungen mit spezifischen Informationen (zB für die Produktion von Rohteilen).
| | | x | x |
Mitarbeiten beim Entwickeln bzw. Weiterentwickeln von Modellen in Abstimmung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
| | | | x |
7.2 Modellbau, Prototypenbau und Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie zB der weiteren Bearbeitungsreihenfolge auswählen.
| | x | x | x |
verschiedene technische Möglichkeiten zur Modellherstellung und zur Fertigung von Prototypen darstellen und deren anwendungsbezogene Verwendung erklären (zB Gussverfahren, Tiefziehen oder Rapid-Prototyping-Methoden wie 3D-Druck, Stereolithographie, Lasersintern).
| | | x | x |
unterschiedliche Modellarten erkennen, wie zB Mockups, Anschauungs-, Gießerei-, Nachform-, Kopier-, Umform-, Architektur-, Funktions-, Design- und Urmodelle.
| x | x | x | |
Verfahren zur Modellherstellung und zur Fertigung von Prototypen, unter Berücksichtigung der Stückzahl, des Anwendungszweck und des Materials, vorschlagen (zB Tiefziehen, Gießen, 3D-Drucken).
| | | x | x |
Datensätze zur maschinellen Bearbeitung ableiten (CAD/CAM).
| | | x | x |
Programme für betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen erstellen, insbesondere geeignete Bearbeitungsschritte und -werkzeuge festlegen (zB optimierte Programme für 5-Achs-CNC Maschinen erzeugen).
| | | x | x |
Werkzeuge von betriebsspezifischen Maschinen bzw. Anlagen vermessen.
| | | x | x |
betriebsspezifische Maschinen bzw. Anlagen unter Berücksichtigung zu- gehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| | | x | x |
lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Verleimungen, Verklebungen, Dübelverbindungen, Lamellenverbindungen, und Verbindungen mittels Beschlägen.
| x | x | x | x |
Materialien und Werkstücke bearbeiten, insbesondere Messen, Anreißen, Aufreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen, Fräsen, Raspeln und Drehen.
| x | x | | |
Modelle aus unterschiedlichen Werkstoffen (Holz, Metall, Kunststoff) herstellen, insbesondere Kunststoffmodelle durch Gießen und Laminieren.
| | x | x | x |
notwendige Modell-Vorrichtungen anfertigen (zB Verklebevorrichtungen, Abstandshalter, Stützkonstruktionen).
| | x | x | x |
Modelle ausfertigen und nachbearbeiten (zB nach der CNC-Bearbeitung oder dem Tiefziehen).
| | | x | x |
Kernkästen, Schablonen, Werkzeuge und Formen herstellen.
| | | x | x |
Oberflächen bearbeiten durch Strahlen oder Polieren.
| | x | x | x |
Lackierungen, Trennmittel und Wachse aufbringen (zB zur Entformung).
| | x | x | x |
abgenützte Modelle revitalisieren.
| | | x | x |
7.3 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
Werkstücke (zB Bauelemente, Formen, Modelle, Werkzeuge) mit verschiedenen Messmitteln (zB Messmaschine, 3D-Laserscaner, Streifenlichtprojektor, Koordinatenmessgerät, Rauheitsmessgerät, Oberflächenmessgerät) vermessen und Messprotokolle erstellen.
| | x | x | x |
die Qualität hergestellter Modelle überprüfen und ermittelte Daten mit dem ursprünglichen Datensatz vergleichen (zB Flächen auf Standard Transformation Language-STL/Standard for Exchange of Product model data-STEP/Initial Graphics Exchange Specification-IGES-Dateien rückführen).
| | | | x |
7.4 Zusammenbau und Übergabe |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
bei der Übergabe von Werkstücken (zB Bauelementen, Formen, Modellen, Werkzeugen) professionell auftreten, insbesondere beim Kontakt mit Auftraggeberinnen/Auftraggebern und Vertreterinnen/Vertretern anderer Gewerke.
| | x | x | x |
mit Auftraggeberinnen/Auftraggebern und Lieferantinnen/Lieferanten kommunizieren (zB in Bezug auf die Übergabe von Werkstücken), unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise (zB Fachbegriffe bei Bedarf erläutern, Fachbegriffe nutzen).
| | | x | x |
Werkstücke auf- bzw. zusammenbauen, positionieren, montieren und bei Bedarf sichern unter Beachtung bezugnehmender Normen und Rechtsvorschriften und Verankerungen.
| | x | x | x |
| | | | |