1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen /Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen bzw. Gewerken (zB Statikerin/Statiker) übernommen werden müssen, identifizieren, insbesondere das Planen und Abnehmen von statischen Sonderkonstruktionen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.12eins Punkt 6 Punkt 12 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.13eins Punkt 6 Punkt 13 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kund/innen oder Lieferant/innen) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in einer Fremdsprache kommunizieren (zB aus englisch- sprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden/Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen, unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, Gefahren durch stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Werk- und Hilfsstoffe sowie Problemstoffe fachgerecht entsorgen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen (zB Resteverwaltung).
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen beinhalten gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung der/des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation, Datenbanken.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene In- halte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Dokumentationen, Materialbedarfsberechnungen).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsgerecht auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Programme finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, virtual private network-VPN).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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4. Kompetenzbereich: Tischlerarbeiten |
4.1 Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden, aus Auftragsunterlagen, insbesondere technischen Zeichnungen, ermitteln.
| | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Vollständigkeit von für Arbeiten relevanten Angaben in Auftragsunterlagen beurteilen wie zB die benötigte Stückzahl.
| | x | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die Vollständigkeit von für Arbeiten relevanten Angaben in technischen Zeichnungen beurteilen wie zB Oberflächenangaben, Passungen, Toleranzen.
| | x | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 bei unvollständigen bzw. inkorrekten Angaben unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben qualitative Rückmeldungen geben (zB an die Vorgesetzte/den Vorgesetzten).
| | | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Konstruktionen, die nicht umsetzbar sind, erkennen und identifizierte Probleme rückmelden (zB an die Vorgesetzte/den Vorgesetzten).
| | | x |
4.2 Planen und Zeichnen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins die Wirkung von verschiedenen Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe bei der Gestaltung von Werkstücken berücksichtigen.
| | x | x |
bei der Planung von unterschiedlichen Werkstücken der Tischlerei oder Drechslerei (zB Möbeln, Bauelementen Zierelementen, Werkzeugen) die entsprechenden Gestaltungsgrundsätze berücksichtigen (zB ergonomische Grundsätze, Teilungen).
| x | x | x |
Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen (insb. Schnitte) erstellen.
| x | x | x |
Stücklisten erstellen und Zuschnitte optimieren.
| | x | x |
fertigungsgerechte Zeichnungen (zB Schnitte) unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (zB CAD) erstellen.
| | | x |
die technischen Möglichkeiten zur Präsentation von Konstruktionen darstellen (zB Visualisierung, Rendering, 3D-Brille).
| | | x |
4.3 Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins die relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gestaltung von Werkstücken (ÖNORMEN, Möbelnormen) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
| | x | x |
die Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Kunststoff, Metall, Glas, Verbundstoffe, Leime oder Kleber) darstellen.
| x | x | x |
unterschiedliche Hölzer erkennen und bestimmen.
| x | x | x |
geeignete Materialien (Holz, Kunststoff, Metall, Glas, Verbundstoffe, Leime, oder Kleber) für die anstehenden Arbeiten, unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, technischer Anforderungen und nach Nachhaltigkeitskriterien auswählen.
| | | x |
den Materialbedarf für anstehende Arbeiten ermitteln (zB Werkstoffbedarf berechnen und dokumentieren).
| | x | x |
geeignete Verfahren zur Materialbearbeitung auswählen (zB manuelle, maschinelle Bearbeitung), mit denen die angeforderten Eigenschaften erreicht werden können.
| | | x |
geeignete Methoden zur Verbindung von Materialien auswählen, mit denen die angeforderten Eigenschaften (zB optische Anforderungen, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Funktion) erreicht werden können.
| | x | x |
die Verwendbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen beurteilen (zB Materialfehler erkennen, Schutzvorrichtungen prüfen).
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die für anstehende Arbeiten benötigten Materialien vorbereiten.
| | | x |
die für anstehende Arbeiten benötigten Werkzeuge und Geräte vorbereiten und für deren Einsatzbereitschaft sorgen.
| | x | x |
Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredlung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie zB der weiteren Bearbeitungsreihenfolge auswählen.
| | x | x |
die für anstehende Arbeiten benötigten Maschinen und Anlagen vorbereiten, insbesondere rüsten, und unterschiedliche Maschinen- bzw. Anlagenparameter setzen (Drehzahlen definieren und Werkzeugzuteilung festlegen).
| | x | x |
Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| | | x |
Materialien und Werkstücke bearbeiten, insbesondere Messen, Anreißen, Auf- reißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen, Fräsen
| x | x | |
lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Verleimungen, Überblattungen, Schlitz- und Zapfenverbindungen, Zinkenverbindungen, Dübelverbindungen, Lamellenverbindungen und Verbindungen mittels Beschlägen.
| x | x | x |
Oberflächen bearbeiten, veredeln und vor äußeren Einflüssen schützen, insbesondere durch Strahlen, Polieren, Bleichen, Bürsten und Aufbringen von Lackierungen, Ölen, Beizen, Polituren, Wachsen und Lasuren.
| | x | x |
4.4 Reparatur |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Schäden und Fehler an Werkstücken der Tischlerei oder Drechslerei (zB Möbeln, Bauelementen, Zierelementen, Werkzeugen) identifizieren (zB Schäden an Oberflächen wie Kratzer und Dellen, fehlende Teile, Transportschäden, witterungsbedingte Schäden wie Aufquellen oder Verziehen, kaputte Beschläge).
| | | x |
Vorschläge zur Behebung von Schäden und Fehlern unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben machen (zB zu ersetzende Elemente identifizieren, Vorgehensweisen bei Ausbesserungsarbeiten definieren).
| | | x |
beschädigte Werkstücke fachgerecht reparieren.
| | x | x |
4.5 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins fortlaufende Qualitätskontrolle im Rahmen des Herstellungs- und Bearbeitungsprozesses durchführen (Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) und entsprechende Maßnahmen setzen (zB melden, nacharbeiten, ausscheiden).
| x | x | x |
Funktionsprüfungen an hergestellten oder reparierten Werkstücken durchführen.
| | x | x |
4.6 Kommunikation und Abstimmung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins auf der Baustelle bzw. Montage professionell auftreten, insbesondere beim Kontakt mit Kundinnen/Kunden und Vertreterinnen/Vertretern anderer Gewerke, und fachgerecht im Rahmen ihres Arbeitsbereichs agieren.
| | x | x |
unterschiedliche Zielgruppen (zB Kolleginnen/Kollegen, Auftraggeberinnen/Auftraggeber) über Werkstücke der Tischlerei oder Drechslerei (zB Möbel, Bauelemente, Zierelemente, Werkzeuge), unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben, informieren (zB bezüglich fachgerechter Pflege beraten, Werkstoffwahl und Ausgestaltung erläutern, Funktionen zeigen).
| | | x |
mit Kundinnen/Kunden und Lieferantinnen/Lieferanten (zB in Bezug auf die Montage von Bau-, Möbeltischler- und Drechslerarbeiten), unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise (zB Fachbegriffe bei Bedarf erläutern, Fachbegriffe nutzen) kommunizieren.
| | | x |
die Arbeit anderer Gewerke bei der Montage und Sicherung von Werkstücken berücksichtigen und sich gegebenenfalls mit anderen Gewerken abstimmen (zB Haustechnikerin/Haustechniker).
| | | x |
4.7 Logistik und Transportvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.7.14 Punkt 7 Punkt eins Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| | x | x |
nach Vorgabe Materialien und Geräte zum Transport bereitstellen.
| | x | x |
Werkstücke transportgerecht verpacken und gegen Beschädigung schützen.
| | x | x |
beim Verladen von Materialien und Geräten unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung mitarbeiten.
| | | x |
| | | |
5. Kompetenzbereich: Arbeiten der allgemeinen Tischlerei |
5.1 Planen und Zeichnen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins gängige Konstruktionen, insbesondere in den Bereichen Möbelbau (Möbel- und Innenausbau) und Bauteilherstellung (Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen oder Holzfußböden) erkennen und bei Bedarf bei der Planung berücksichtigen.
| | x | x |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 auf Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unterschiedliche Möbel unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Gegebenheiten (insb. Anschlüsse), Normen und Richtlinien planen.
| | | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 auf Grundlage der technischen Anforderung unterschiedliche Bauelemente (zB Fenster, Türen, Stiegen) unter Berücksichtigung von Montage- und Einbaumöglichkeiten, Farbgestaltung, örtlichen Gegebenheiten, Normen und Richtlinien planen.
| | | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 bei der Planung von unterschiedlichen Werkstücken der Bau- oder Möbeltischlerei konstruktive Holzschutzmaßnahmen berücksichtigen (zB Hinterlüftungen vorsehen, Maßnahmen zur Vermeidung von stehendem Wasser treffen).
| | | x |
5.2 Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Beschläge auswählen, einpassen und einbauen.
| | x | x |
unterschiedliche Anschlagarten herstellen, insbesondere aufschlagende, innen- liegende, überfälzte Anschlagarten.
| | x | x |
geeignete Materialien zum Furnieren auswählen.
| x | x | x |
Furniere fachgerecht verarbeiten, insbesondere Zusammensetzen und Aufleimen.
| x | x | x |
5.3 Zusammenbau und Montage |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Werkstücke der Bau- oder Möbeltischlerei auf- bzw. zusammenbauen, positionieren, montieren und bei Bedarf unter Beachtung einschlägiger Normen und Rechtsvorschriften, unterschiedlicher Montagetechniken, Verankerungen, Befestigungsmöglichkeiten an der Wand und der Decke sichern.
| | x | x |
bei Montagearbeiten Vorgaben der Bauphysik beachten, zB Trittschall bzw. Körperschall mindern, Hitzestau in Möbeln und bei Verkleidungen vermeiden.
| | | x |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Drechslerarbeiten |
6.1 Planen und Zeichnen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins auf Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unterschiedliche Werkstücke der Drechslerei (zB Möbelteile, Bauelemente, Zierelemente und Werkzeuge) unter Berücksichtigung von Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten, Farbgestaltung, Formen, Materialien, örtlichen Gegebenheiten (insb. Anschlüsse), Normen und Richtlinien planen.
| | | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 Schablonen zur Serienfertigung oder Umrisskontrolle herstellen.
| x | x | x |
6.2 Arbeitsausführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
| 6.2.16 Punkt 2 Punkt eins zum Drechseln benötigte Werkzeuge schleifen.
| | x | x |
| Hilfsfutter- und Spannvorrichtungen herstellen.
| x | x | x |
| drechseln, insbesondere Lang- und Formdrechseln, Querholzdrechseln und Plandrehen.
| x | x | x |
| Holzgewinde, Kanneluren und Wund anfertigen.
| | | x |
| 6.3 Reparatur |
| Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
| 1 | 2 | 3 |
| 6.3.16 Punkt 3 Punkt eins Materialien von zu reparierenden gedrechselten Werkstücken erkennen (zB Alabaster, Elfenbein).
| | x | x |
| Probleme und Schäden an Werkstücken fachgerecht behandeln (zB Feuchteschäden).
| | x | x |
| die Grundlagen der Restaurierung gedrechselter Objekte darstellen (zB Restaurierungsziel).
| | | x |
| 6.4 Zusammenbau und Montage |
| Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
| 1 | 2 | 3 |
| 6.4.16 Punkt 4 Punkt eins Werkstücke der Drechslerei (zB Möbelteile, Bauelemente, Zierelemente und Werkzeuge) einbauen, positionieren, einpassen, montieren sowie bei Bedarf unter Beachtung einschlägiger Normen und Rechtsvorschriften, unterschiedlicher Montagetechniken und Verankerungen sichern.
| | x | x |
| 6.5 Warenpräsentation und Verkauf |
| Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
| 1 | 2 | 3 |
| 6.5.16 Punkt 5 Punkt eins fertige Drechslereiprodukte fachgerecht präsentieren zB auf die Anordnung und Beleuchtung von Werkstücken auf Märkten oder bei Messen achten.
| | x | x |
| Kund/innen über präsentierte Werkstücke (Materialeigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Produktpflege) oder über angebotene Dienstleistungen (zB Reparaturen) informieren.
| | | x |
| Verkaufsgespräche führen.
| | | x |
| die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
| | x | x |
| Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten.
| | | x |
| | | | |