Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 7. Juli 2022 | Teil römisch zwei |
273. Verordnung: | Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages |
Aufgrund des Paragraph eins, Absatz eins, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1971,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:
Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.
Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für alle Geschlechter.
Nehammer Kogler Kocher Polaschek Schallenberg Edtstadler Brunner Raab Karner , Zadić Gewessler Tanner Totschnig Rauch