BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 7. Juli 2022

Teil römisch zwei

273. Verordnung:

Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

273. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des Paragraph eins, Absatz eins, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1971,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

Paragraph 2,

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.

Paragraph 3,

Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.

Paragraph 4,

Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für alle Geschlechter.

Nehammer   Kogler   Kocher   Polaschek    Schallenberg   Edtstadler   Brunner   Raab   Karner    , Zadić   Gewessler   Tanner   Totschnig   Rauch