BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 20. Juli 2022

Teil römisch drei

99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1284 Ausschussbericht 1302 Sitzung 141,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10896 Sitzung 938,, )

99.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen1

[Beendigungsabkommen in bulgarischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Beendigungsabkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Beendigungsabkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, mit 1. August 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 162/1997.