Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Juli 2022 | Teil römisch drei |
98. Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1367 Ausschussbericht 1480 Sitzung 165,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9736 Sitzung 865,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 58, Absatz eins, des Abkommens wurde am 28. April 2017 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 58, Absatz eins, mit 21. Juli 2022 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 321 vom 29.11.2016 Seite 3, veröffentlicht.
Nehammer