BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 9. Juni 2022

Teil römisch drei

85. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf)

85. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Philippinen am 10. Mai 2022 gemäß mit Artikel 4, Absatz 4, des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983, idgF), ihre Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2019,) gebunden zu sein.

Edtstadler