BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 28. Jänner 2022

Teil römisch drei

7. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

7. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belgien am 7. Jänner 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2021,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt in Bezug auf Artikel 20, angebracht sowie eine interpretative Erklärung zu Artikel 11, Absatz eins, des Übereinkommens abgegeben.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].