Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 6. Mai 2022 | Teil römisch drei |
66. Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 511 Ausschussbericht 569 Sitzung 72,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10168 Sitzung 892,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die in Artikel 10, des Protokolls vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Protokoll gemäß seinem Artikel 10, Absatz 2, mit 5. Mai 2022 in Kraft.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 223 vom 25.08.2010 Seite 3, veröffentlicht.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 95/2020.