BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 29. April 2022

Teil römisch drei

65. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1033 Ausschussbericht 1058 Sitzung 125,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10760 Sitzung 931,, )

65.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen1

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Slowenische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Slowenische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2002.