Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 29. April 2022 | Teil römisch drei |
65. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1033 Ausschussbericht 1058 Sitzung 125,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10760 Sitzung 931,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Slowenische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Slowenische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2002.