Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 22. April 2022 | Teil römisch drei |
57. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2022,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Kroatien1 | 31. Jänner 2022 | |
Luxemburg | 1. April 2022 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.16].