Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 6. April 2022 | Teil römisch drei |
54. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1240 Ausschussbericht 1301 Sitzung 141,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10895 Sitzung 938,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Rumänische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Rumänische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. April 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 73/1997.