Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 23. März 2022 | Teil römisch drei |
44. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo am 14. Juli 2021 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2021,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta am 26. Juni 2021 eine Erklärung zu Artikel 28, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter V.3].