Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 23. März 2022 | Teil römisch drei |
41. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung |
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich sind durch diplomatischen Notenwechsel vom 16. Dezember 2021 und 21. Jänner 2022 übereingekommen, Artikel 2 Absatz 3, der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2011,) wie folgt zu ändern:
Die vorstehende Änderung der Vereinbarung ist mit 6. März 2022 in Kraft getreten.
Edtstadler