BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 2. März 2022

Teil römisch drei

29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1036 Ausschussbericht 1060 Sitzung 125,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10762 Sitzung 931,, )

29.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen1

[Österreichische Eröffnungsnote in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Maltesische Antwortnote in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Maltesische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. März 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 38/2004.