BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 25. Februar 2022

Teil römisch drei

25. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

25. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2018,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Äthiopien

25. August 2021

Honduras

3. Februar 2020

Liechtenstein1

2. März 2020

Myanmar1

26. Juni 2019

Oman1

9. Juni 2020

Palästina

11. November 2019

Thailand1

1. Mai 2020

Gemäß Artikel 45, Absatz 4, des Übereinkommens haben nachstehende Vertragsparteien folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:

Liechtenstein

FL

Myanmar

MYA

Palästina

PS

Thailand

T

Honduras1 hat am 19. Februar 2021 Vorbehalte zu Artikel 30, Absatz eins,, Artikel 41, Absatz eins, Litera b und c, Artikel 41, Absatz 5 und Anhang 1 Absatz eins, angebracht sowie eine Erklärung zum Übereinkommen abgegeben.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 26. Februar 2019 die Erstreckung der Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Gibraltar, Guernsey und Jersey, nach Maßgabe von Vorbehalten zu Artikel 20, Absatz 6, Litera b,, Artikel 23, Absatz 2, Litera a,, Artikel 25,, Artikel 30, Absatz 4,, Artikel 32 und Artikel 41, sowie eines Vorbehalts zur Kategorisierung von einsitzigen zweirädrigen Kleinkrafträdern mit elektrischem Antrieb und nach Maßgabe einer Erklärung gemäß Artikel 54, Absatz 2, sowie einer Erklärung zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens, mit Wirksamkeit vom 28. März 2019 erklärt. Überdies wurden gemäß Artikel 46, Absatz 3, des Übereinkommens folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:

Gibraltar

GBZ

Guernsey

GBG

Jersey

GBJ

Weiters hat das Vereinigte Königreich am 28. Juni 2021 gemäß Artikel 45, Absatz 4 und Anhang 3 des Übereinkommens notifiziert, dass das Unterscheidungszeichen, das zuvor für die Anbringung im internationalen Verkehr auf im Vereinigten Königreich zugelassenen Fahrzeugen ausgewählt wurde, von „GB“ auf „UK“ geändert wird und dass diese Änderung nur für das Vereinigte Königreich gilt und sich nicht auf Gebiete erstreckt, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist. Diese Änderung ist gemäß Artikel 54, Absatz 4, des Übereinkommens mit 28. September 2021 wirksam geworden.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.19].