Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 9. Dezember 2022 | Teil römisch drei |
196. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen |
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Griechenland am 28. Juli 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2020,) hinterlegt und hiebei einen Vorbehalt gemäß Artikel 56, Absatz eins, zu Artikel 51, Absatz 2, angebracht und Erklärungen gemäß Artikel 28, Absatz eins,, Artikel 32, Absatz 2,, Artikel 38, Absatz eins und 3 sowie Artikel 42, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.