Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 9. Dezember 2022 | Teil römisch drei |
195. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2021,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Brasilien1 | 30. November 2022 | |
Nigeria1 | 6. Juli 2022 | |
Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin zufolge hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.