Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 8. November 2022 | Teil römisch drei |
176. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen |
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2022,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Kambodscha1 | 26. September 2022 | |
Myanmar1 | 4. Oktober 2022 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.